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Betriebliche Altersvorsorge: Wie viel Betriebsrente der Arbeitgeber als Zuschuss zahlen muss

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Von: Marcus Giebel

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Ein Stempel mit der Aufschrift Betriebsrente steht auf Geldscheinen
Mehr finanzielle Sicherheit im Alter: Für Angestellte kann die Betriebsrente ein lohnendes Modell sein. © IMAGO / Steinach

Die Betriebsrente bietet Arbeitnehmern die Gelegenheit, ein zusätzliches finanzielles Polster im Ruhestand aufzubauen. Doch ob das Modell sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab.

München – Wenn sich Angestellte in Deutschland fürs Alter finanziell absichern wollen, können sie auch ihren Arbeitgeber mit ins Boot holen. Das Modell nennt sich Betriebsrente oder auch betriebliche Altersvorsorge und kann neben der gesetzlichen Rente laufen. Dabei kann es sich um eine Altersversorgung handeln, ebenso aber auch um eine Hinterbliebenenversorgung oder um eine Invaliditätsversorgung.

Bei dieser Betriebsrente gibt es zwei Optionen. Entweder wird sie komplett vom Arbeitgeber finanziert oder der Arbeitnehmer lässt einen Teil seines Gehalts hineinfließen und der Arbeitgeber gewährt einen Zuschuss. Während das erste Modell aus Sicht des Angestellten ein Selbstläufer sein sollte, stellen sich beim zweiten schon ein paar Fragen nach der Sinnhaftigkeit.

Betriebsrente in Deutschland: Laut Verbraucherzentrale sollte sich Arbeitgeber mit 30 Prozent beteiligen

Wie die Verbraucherzentrale schreibt, lohnt sich diese aufgeteilte Betriebsrente „in der Regel aber nur, wenn sich der Arbeitgeber mit mindestens 20, besser 30 Prozent am Bruttobetrag beteiligt“. Gesetzlich festgelegt ist, dass sich Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersversorgung seit 2019 bei neu abgeschlossenen Verträgen mit 15 Prozent beteiligen müssen. Seit 2022 gilt dieser Wert auch bei bereits bestehenden Verträgen.

Und was wird vom Angestellten verlangt? „Der Mindestbeitrag der Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers für seine betriebliche Altersvorsorge liegt aktuell bei 254,64 Euro im Jahr oder bei 21,22 Euro im Monat“, erklärt Nicole Mutschke, Fachanwältin für Arbeits-, Bank- und Kapitalmarktrecht, in der Bild.

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Lohnt die Betriebsrente? Arbeitnehmer können Sozialabgaben und Steuern sparen

Bei der Frage, ob sich diese Art der Betriebsrente wirklich lohnt, sollte auch bedacht werden: Arbeitnehmer können bis zu vier Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ohne Abzug von Sozialabgaben und sogar bis acht Prozent ohne Abzug von Steuern in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds investieren. Zudem können Sozialabgaben und Steuern gespart werden, weil das Bruttogehalt infolge der Beiträge für die betriebliche Altersversorge verringert wird.

Allerdings gibt es zwei Seiten der Medaille, denn in der Auszahlungsphase ist die Rente zu 100 Prozent steuerpflichtig. Es handelt sich also lediglich um eine zeitliche Verschiebung der Abgaben in die Zeit des Ruhestands. Positiv festzuhalten ist, dass der Steuersatz im Rentenalter in der Regel niedriger ausfällt als während der Berufstätigkeit.

Betriebsrente mit Zuschuss des Arbeitgebers: Gesetzliche Rente und Sozialleistungen fallen geringer aus

Mutschke gibt in der Bild aber auch zu bedenken: „Betriebsrenten im Sinne des Betriebsrentengesetzes werden auf das Arbeitslosengeld nicht angerechnet. Zudem wird so bei Entgeltumwandlung auch weniger in die gesetzliche Rente und Sozialabgaben gezahlt.“ Entsprechend fallen die gesetzliche Rente und Sozialleistungen wie Krankengeld und Arbeitslosengeld gegebenenfalls niedriger aus.

Die Verbraucherzentrale nennt als negative Aspekte, dass das Kapital nicht vor Rentenbeginn verfügbar ist, oftmals hohe Kosten damit verbunden sind, der Arbeitgeber den Versorgungsträger auswählt und es keine garantierte Rentenhöhe gibt. Stiftung Warentest ergänzt, dass oberhalb des Freibetrags, der 2023 bei 169,75 Euro liegt, der volle Satz für Krankenkassenbeiträge gezahlt wird und auch Pflegeversicherungsbeiträge anfallen, womit die Abzüge vergleichsweise hoch sein können.

Betriebsrente abschließen? Frage der Kosten und des Verlusts bei der gesetzlichen Rente

Empfehlenswert ist die Betriebsrente der Verbraucherzentrale zufolge, wenn der Angestellte eine geringe Rente erwartet, in der Zukunft viele Jobwechsel oder eine Selbständigkeit plant oder ein entsprechend hoher Arbeitgeberzuschuss vereinbart wurde. Wichtig sind zudem konkrete Angaben über die Höhe der Kosten und die Frage nach der Höhe des zu erwartenden Rentenverlusts bei der gesetzlichen Rente.

Stiftung Warentest betont noch, dass Gruppenkonditionen häufig zu günstigeren Verträgen führen können und zu Rentenbeginn die Wahl bleibt zwischen einmaliger Kapitalauszahlung oder einer monatlichen Rente. Laut Bild sind die Abzüge bei einmaliger Auszahlung höher als bei dem Modell mit monatlichem Geldfluss. (mg)

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