Hunderttausende Rentner betroffen: Warum manche Betriebsrenten trotz Inflation nicht steigen werden
Wenn der Arbeitgeber insolvent wird, bleiben viele Betriebsrenten davon unberührt. Sie sind durch den Pensionssicherungsverein geschützt. Der Nachteil ist aber: Die Renten steigen dann nicht an.
Berlin - Was passiert mit der Betriebsrente, wenn das Unternehmen pleite geht? Seit 1975 gibt es dafür den Pensionssicherungsverein (PSVaG), der für die Insolvenzsicherung zuständig ist. Dadurch gehen die Betroffenen beim Eintritt ins Rentenalter nicht leer aus. Aber, wie eine Recherche von IPPEN.MEDIA nun zeigt, werden diese Rentner auch massiv benachteiligt. Denn ihre Betriebsrenten müssen nicht regelmäßig angepasst werden. Jahr für Jahr verliert ihre Rente dadurch an Wert.
Betriebsrente durch den Pensionssicherungsverein: So funktioniert‘s
Die meisten Betriebsrenten sind insolvenzsicherungspflichtig. Das heißt, der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass im Falle der Insolvenz der Firma die Renten weiterhin ausgezahlt werden können. Ein Weg, das zu tun, ist mit einer Mitgliedschaft beim PSVaG.
2023 waren 100.000 Unternehmen in Deutschland Mitglieder beim PSVaG, das heißt, sie haben mit ihren Beiträgen die Betriebsrenten insolventer Firmen gedeckt. Geschützt sind dadurch rund 4,6 Millionen Betriebsrentner. Geht ein PSVaG-Mitglied insolvent, dann sind die Betriebsrenten dieser Firma automatisch geschützt. Die Rentner erhalten damit ihre Betriebsrenten vom PSVaG.
Der Pensionssicherungsverein hat laut dem jüngsten Geschäftsbericht im Jahr 2021 insgesamt 226.200 Anwärter und 464.000 Rentner versorgt. Es wurden 61 Millionen Euro direkt vom Verein ausgezahlt, weitere 922 Millionen Euro wurden von einem Konsortium gezahlt. Das Konsortium besteht aus 47 Versicherern, geschäftsführender Versicherer ist dabei die Allianz. Im Durchschnitt werden 177 Euro Betriebsrente im Monat ausgezahlt.

Insolvenzgesicherte Betriebsrenten müssen nicht angepasst werden
Laut §16 im Betriebsrentengesetz müssen betriebliche Renten regelmäßig angepasst werden. Dadurch soll verhindert werden, dass die Rente durch Inflation an Wert verliert. Spätestens alle drei Jahre muss der Arbeitgeber die Betriebsrenten überprüfen und dann mindestens an die Inflation anpassen. Eine andere Möglichkeit ist, dass der Arbeitgeber automatisch jedes Jahr die Betriebsrenten um ein Prozent erhöht. Allerdings entfällt diese Pflicht, wenn das Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage ist, die Betriebsrenten anzupassen. In dem Fall muss es eine schriftliche Mitteilung geben, die dem Rentner die wirtschaftliche Lage erklärt. Der Arbeitgeber muss also beweisen, dass er nicht in der Lage ist, mehr zu zahlen.
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Was Betriebsrentner dazu wissen sollten: Bei der Anpassung der Betriebsrenten hat der Rentner eine Holschuld. Heißt: Wenn die Rente nach Ansicht des Rentners zu niedrig ist, dann muss er seine Ansprüche melden. Tut er dies nicht, dann können die Ansprüche verjähren.
Für die Renten, die vom PSVaG ausgezahlt werden, gibt es aber von all dem eine Ausnahme, die 1976 von der Bundesregierung in Kraft gesetzt und 1991 erneut bestätigt wurde. Der Pensionssicherungsverein muss demnach die Betriebsrenten nicht anpassen. Begründet wird das damit, dass die ehemaligen Mitarbeiter insolvent gewordener Unternehmen damit besser gestellt werden würden, als Betriebsrentner, deren Firmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Betriebsrenten anzupassen.
Auf Anfrage von IPPEN.MEDIA erläuterte eine Pressesprecherin des Pensionssicherungsvereins, dass die Anpassung in manchen Fällen aber noch gemacht wird. Das sei aber „von der konkreten Ausgestaltung der Versorgungsordnungen der einzelnen Betriebsrentner“ abhängig.
In den vergangenen Jahren ist das vermutlich wenig aufgefallen. Bei einer Inflationsrate von fast 9 Prozent verliert die Rente aber plötzlich massiv an Wert. Wer seine Betriebsrente aber vom PSVaG bekommt, hat keine Chance, mehr Geld zu bekommen.