Scholz verspricht weniger Abgaben auf Betriebsrenten – doch es gibt einen Haken
Immer wieder kritisieren Betroffene, Politiker und Fachverbände die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten. Bundeskanzler Olaf Scholz will das Thema nun endlich angehen.
Berlin – Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) will mit der Doppelverbeitragung der Betriebsrenten Schluss machen. Das hat er zumindest versprochen: das erste Mal bei einem Bürgerdialog in Essen Ende September 2022. Das zweite Mal nun im Rahmen einer Nachfrage des rentenpolitischen Sprechers der Linksfraktion im Bundestag, Matthias Birkwald. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, werde innerhalb der Regierung darüber nachgedacht, wie genau das Ende der Doppelverbeitragung aussehen könnte.
Betriebsrente und Doppelverbeitragung: Das ist der Hintergrund
Tatsächlich geht es um ein für Millionen Rentner und Rentnerinnen leidiges Thema. Mit einem neuen Gesetz im Jahr 2002 sollte eigentlich die betriebliche Altersvorsorge attraktiver gemacht werden: Wer sich bereit erklärt, von seinem monatlichen Bruttolohn einen Beitrag in eine betriebliche Altersvorsorge zu stecken, muss weniger Abgaben an die Kranken- und Pflegeversicherungen zahlen.
Wer also beispielsweise 3.000 Euro brutto verdient, müsste eigentlich davon 281 Euro an Abgaben zahlen. Wenn aber von dem Einkommen 200 Euro jeden Monat in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden, dann muss der Arbeitnehmer nur noch auf die übrigen 2.800 Euro Abgaben zahlen, was 263 Euro sind. Aufs Jahr gerechnet ist das eine Ersparnis von 225 Euro.

Das ist also der Vorteil. Es gibt aber einen ganz großen Nachteil, der aber erst mit Eintritt in die Rente relevant wird. Sobald man seine Betriebsrente nämlich erhält, muss auf den Betrag die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden. Und zwar nicht nur der Arbeitnehmeranteil, sondern auch der des Arbeitgebers. Das sind insgesamt 18,75 Prozent (Rentner mit Kindern).
Seit 2020 wurde das Gesetz ausgebessert, sodass es eine Freigrenze gibt, die unberührt bleibt. Wer unter 159,25 Euro Betriebsrente im Monat bekommt, muss keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Ab dem 160. Euro werden die vollen 18,75 Prozent angerechnet.
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Wer also eine Betriebsrente von 400 Euro im Monat erhält, zahlt nun jeden Monat 45 Euro an die Krankenkasse. Das sind jährlich 540 Euro. Die ursprüngliche Ersparnis von 225 Euro schmilzt also dahin. Aus Sicht der Krankenkassen macht das Sinn: Sie bekommen das zurück, was sie all die Jahre zuvor nicht bekommen haben. Kritisiert wird aber, dass Rentner für den Arbeitgeberanteil aufkommen müssen.
Scholz und die Ampel-Regierung wollen Doppelverbeitragung beenden – aber wie?
Der Bundeskanzler hat also versprochen, für diese Ungerechtigkeit eine Lösung zu finden. Wie Scholz nun laut SZ sagt, habe er das Thema auch schon mit den Regierungsparteien besprochen. Es sei aber „kein trivialer Auftrag“, die Doppelverbeitragung zu lösen. Wenn die Betriebsrentner nämlich den Arbeitgeberanteil nicht mehr bezahlen – wer denn dann?
Für die Kassen geht es um Milliarden Euro im Jahr, die ihnen dann flöten gingen. Ohne einen guten Kompromiss werden diese den Verlust dieser Einnahmen nicht hinnehmen. Möglich wäre, dass zum Ausgleich die Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmer steigen würden. Oder das fehlende Milliardenloch würde durch einen Zuschuss vom Bund gestopft. Der Kanzler lässt sich hier noch nicht in die Karten schauen – es bleibt also zunächst bei Spekulationen.