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Sparkasse, Commerzbank, Volksbank: Zu hohe Bank-Gebühren? So holen Sie sich Ihr Geld zurück

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Von: Markus Hofstetter

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Ihre Bankgebühren sind erhöht worden, ohne dass Sie aktiv zugestimmt haben? Dann können Sie die Mehrkosten von Ihrer Bank zurückverlangen. Hier erfahren Sie, wie Sie dabei vorgehen.

Karlsruhe/München - In der Vergangenheit haben viele Banken und Sparkassen ihre Konto- oder Depotgebühren einfach erhöht, indem sie ihre Kunden darüber per Mail oder Brief informierten. Wurde nicht widersprochen, galt die Änderung als akzeptiert. Die Kredithäuser sparten sich mit diesem Vorgehen viel Verwaltungsaufwand und sicherten sich zusätzliche Einnahmen. (Verfolgen Sie unsere Wirtschaftsberichterstattung auf unserer LinkedIn-Unternehmensseite und diskutieren Sie mit.)

Verbraucherverbände klagten gegen dieses Vorgehen, die Beklagte war die Postbank, und der Bundesgerichtshof (BGH) gab ihnen Recht. In dem Urteil vom 27. April kommen die Richter zu dem Schluss, dass es bei Preis­erhöhungen oder sonstigen ungüns­tigen Veränderungen der Bedingungen von Banken und Sparkassen nicht ausreicht, wenn Kunden nicht wider­sprechen. Daraus folgt, dass alle Gebührenerhöhungen, denen ein Kunde nicht aktiv zugestimmt hat, unwirksam sind. Unmittelbar von dem Urteil betroffen ist Comdirect, die Pläne zu Gebührenerhöhungen beim Girokonto stoppte.

BGH-Urteil zu Gebührenerhöhung: So holen Sie sich zu viel gezahltes Geld zurück

Für Bank- und Sparkassen-Kunden kann dieses Urteil bares Geld wert sein. Doch wer erhält zu viel gezahlte Gebühren zurück? Und wie stellt man das an?

In einem ersten Schritt müssen Sie prüfen, wie hoch die ursprünglichen Gebühren waren, die Sie bei Abschluss ihres Kontos oder Depots vereinbart haben. Wenn Sie darüber keine Informationen mehr haben, wenden Sie sich an Ihre Bank, die darüber Auskunft geben muss.

Haben Sie keiner Vertragsveränderung zugestimmt, können Sie alle Gebühren, die Sie seit dem 1. Januar 2018 darüber hinaus gezahlt haben, zurückverlangen. Für den Zeitraum davor gilt die Verjährung. Hinzu kommen die Zinsen, die das Kreditinstitut erstatten muss. Dies gilt übrigens auch für Banken, bei denen Sie aktuell nicht mehr Kunde sind, aber in der Vergangenheit zu hohe Gebühren gezahlt haben.

Auf Geldscheinen steht ein Stempel mit dem Begriff Kontokosten
So holen Sie sich von Ihrer Bank zu viele gezahlte Gebühren zurück © Sascha Steinach/www.imago-images.de

BGH-Urteil zu Gebührenerhöhung: Stiftung Warentest stellt Musterbrief für Erstattung zur Verfügung

Haben Sie festgestellt, dass Ihnen Geld zusteht, müssen Sie bei der Bank oder Sparkasse einen entsprechenden Antrag stellen. Dazu benutzen Sie am besten den Musterbrief, den die Stiftung Warentest kostenlos zur Verfügung stellt. In dem Dokument finden Sie zwei Forderungsschreiben. Ein Text dient für die Erstattung von Bank- oder Sparkassengebührenerhöhungen in unbekannter Höhe. Ist die Höhe der Erstattungssumme bekannt, nutzen Sie den zweiten Text. Füllen Sie das Dokument aus und schicken Sie es zur Sicherheit als Einschreiben mit Rückschein an Ihre Bank.

In dem Schreiben legen Sie auch den Zeitraum fest, innerhalb der die Bank reagieren muss. Dieser sollte mindestens zwei Wochen betragen. Reagiert das Kreditinstitut innerhalb der Frist nicht auf ihre Forderung, beschweren Sie sich beim zuständigen Ombundsmann, der in dem Musterbrief der Stiftung Warentest genannt wird. Dieser wird sich kostenlos um Ihr Anliegen kümmern.

Alternativ können Sie auch einen Rechtsanwalt einschalten. Die Bank oder Sparkasse muss Ihnen die Kosten dafür erstatten, sofern die Forderung berechtigt ist. Allerdings müssen Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit bei dem Anwalt in Vorkasse gehen.

BGH-Urteil zu Gebührenerhöhung: So reagieren Sie auf das Antwortschreiben der Bank

Erhalten Sie ein Antwortschreiben Ihrer Bank, sollten Sie einige Dinge beachten. Wird Ihre Forderung abgeschmettert, wenden Sie sich an den bereits erwähnten Ombudsmann, der alles weitere regeln wird.

Das Kreditinstitut kann die Forderung akzeptieren, aber gleichzeitig eine Vertragsänderung mit einer entsprechenden Gebührenerhöhung beifügen. Dann liegt es an Ihnen, ob Sie die künftige Erhöhung akzeptieren und weiter bei dem Institut Kunde bleiben, oder sich eine andere Bank suchen.

Auf keinen Fall sollten Sie eine Klausel akzeptieren, in der Sie auf Ihre Forderungen verzichten. Denn damit gehen Ihnen die zu viel gezahlten Gebühren verloren. In Ihrem Sinne sollten Sie also das Antwortschreiben genau studieren, bevor Sie reagieren.

BGH-Urteil zu Gebührenerhöhung: Rückzahlung der zu viel gezahlten Gebühren kann dauern

Mit einer schnellen Rückzahlung der zu viel entrichteten Gebühren sollten Sie allerdings nicht rechnen. Denn die Banken haben sich in ihre Schützengräben zurückgezogen. Branchenübergreifend äußerte sich nur die Deutsche Kreditwirtschaft, ein Zusammenschluss der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände wie dem Bundesverband deutscher Banken und dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband. Sie teilte nach der BGH-Urteil mit, eine weitergehende Analyse des Urteils sowie eine Bewertung seiner Auswirkungen seien erst möglich, wenn auch die Entscheidungsgründe des Urteils vorliegen. Das könne einige Wochen dauern.

Dennoch sollten Sie nicht zögern, ein Forderungsschreiben an Ihre Bank aufzugeben, wenn Sie von dem BHG-Urteil betroffen sind. Denn es gilt eine dreijährige Verjährungsfrist. Stellen Sie den Antrag erst im kommenden Jahr, geht Ihnen die Rückzahlung für 2018 verloren.

Derweil wird sich für Sparkasse-Kunden beim Online-Banking künftig einiges ändern. *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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