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Ehegatten-Splitting bremst Berufstätigkeit – Stiftung macht Druck auf Ampel-Sondierer

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Von: Klaus Rimpel

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Eine Mutter sitzt mit ihrem Sohn auf dem Schoß auf einer Couch in Dortmund.
Für Frauen lohnt sich wegen des Ehegatten-Splittings das Arbeiten oft nicht genug (Symbolbild). © Marcel Kusch/dpa

Steuerlich wird es belohnt, wenn ein Ehepartner deutlich weniger verdient als der andere. Das setzt für viele falsche Anreize.

München – Für Ehefrauen lohnt sich das Arbeiten oft nicht genug – dabei wäre es angesichts der Fachkräftemangels dringend nötig, dass sie aus der „Zweitverdienerfalle“ herausgeholt werden, beklagen Wirtschaftsexperten des Ifo-Instituts und der Bertelsmann-Stiftung. Die Stiftung macht deshalb Druck auf die Ampel-Koalitionsverhandlungen, die Besteuerung von Ehegatten zu reformieren und die steuerfreien Minijobs abzuschaffen – und legt dafür konkrete Beispielrechnungen vor.

Den Vorschlägen zufolgen, würde eine Vollzeitbeschäftigte mit 20 Euro Stundenlohn so 476 Euro pro Jahr mehr in der Tasche haben. Einkommens-Verlierer wären Mini-Jobber, die bei 20 Euro Stundenlohn rund 2000 Euro im Jahr weniger hätten. Doch Bertelsmann-Expertin Manuela Barisic erklärte, dass sich in der Pandemie deutlich gezeigt habe, dass Minijobs in der derzeitigen Form „die großen Verlierer“ waren, da sie nicht von Kurzarbeitergeld profitierten und schnell ihren Job verloren.

Zudem sind im derzeitigen Modell Minijobber im Alter oft von staatlicher Grundsicherung abhängig. Barisic räumte gegenüber unserer Zeitung zwar ein, dass bei Abschaffung der Minijobs die Gefahr vermehrter Schwarzarbeit steige. „Um das zu verhindern, müssen die Kontrollen ausgeweitet werden“, so die Expertin.

Ehegattensplitting: Bertelsmann-Stiftung schlägt „Realsplitting“ vor

Bei der vorgeschlagenen Reform wäre der Beitragssatz zunächst sehr gering, würde langsam ansteigen – und erst bei 1800 Euro wäre volle Sozialversicherungspflicht erreicht. Bisher müssen Zweitverdienerinnen Einkommensteuer über dem üblichen Eingangssteuersatz von 14 Prozent zahlen. Grund ist das Ehegattensplitting, bei dem ein Ehepaar gemeinsam veranlagt wird. Das führt dazu, dass eine Zweitverdienerin in der Regel demselben Steuersatz unterliegt wie der Erstverdiener.

Die Stiftung schlägt demgegenüber ein „Realsplitting“ vor, bei dem beide Eheleute separat veranlagt werden. Der oft besser verdienende Ehemann dürfte einen Betrag in Höhe von 13.805 Euro – er orientiere sich an rechtlichen Vorgaben etwa zu Unterhaltspflichten und Scheidungsrecht – auf die Partnerin übertragen. Damit lasse sich die Steuerlast für die Zweitverdienerin abbauen, erklärte die Bertelsmann-Expertin Barisic.

Sondierungen: Ampel-Koalition würde Ehegatten-Splitting abschaffen

Das bisherige Ehegattensplitting rechnet sich vor allem für Paare, bei denen einer viel und der andere deutlich weniger verdient. Aber: „Arbeit muss sich für alle lohnen, insbesondere für Frauen und Mütter“, so die Bertelsmann-Experten. Die Reform würde sich selbst finanzieren, da mehr steuerpflichtige Jobs entstehen würden, so Barisic. Wenige Wochen später ist das Vorhaben seitens Ampelkoalition bereits konkret geworden.

Eine Kombireform von Ehegattensplitting und Minijobs könnte laut Bertelsmann Stiftung 124.000 Menschen in „gute“ Beschäftigung bringen. Davon würden vor allem Frauen profitieren, an die rund 108 000 dieser zusätzlichen sozialversicherungs- und steuerpflichtigen Jobs gehen könnten. Drei Viertel aller erwerbstätigen Ehefrauen haben aktuell ein geringeres Einkommen als ihre Männer. Bei den Ampel-Koalitionsverhandlungen sind sich SPD, Grüne und FDP weitgehend einig, das Ehegatten-Splitting in der jetzigen Form abschaffen zu wollen.

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