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2023 wird erben teurer - So hoch fällt die Erbschaftsteuer konkret aus

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Von: Patricia Huber

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Erben wird 2023 voraussichtlich teurer. Denn dann werden in vielen Gegenden höhere Steuern fällig. Wie viel Erben konkret bezahlen müssen, zeigt unsere Übersicht.

Berlin – Anfang Dezember hat der Bundestag das neue Jahressteuergesetz beschlossen. Damit einhergehen auch einige Entlastungen, beispielsweise für Arbeitnehmer und den Bau von Solaranlagen. Doch ein Punkt in Finanzminister Christian Lindners (FDP) Gesetz sorgt seit Bekanntgabe für ziemlich viel Kritik. Denn damit wird das Erben und Schenken von Immobilien voraussichtlich deutlich teurer.

Erbschaftsteuer: Neues Jahressteuergesetz sorgt für Unmut

Die im Jahressteuergesetz vorgesehenen Änderungen würden dazu führen, dass für Häuser und Wohnungen ab kommendem Jahr höhere Werte angesetzt werden als bislang. Somit dürften je nach Einzelfall auch höhere Steuern fällig werden. Hintergrund sind die stark gestiegenen Verkaufspreise für Immobilien in den vergangenen Jahren insbesondere in Ballungsräumen. Heißt also: In Städten mit hohen Immobilienpreisen – wie beispielsweise München – müssten aufgrund des dann höheren Werts der Immobilie auch deutlich höhere Steuern auf das Erbe entrichtet werden.

Doch wie hoch fällt die Erbschaftsteuer eigentlich aus? Das hängt unter anderem vom Verwandtschaftsgrad ab. Hierbei gelten nämlich unterschiedliche Freibeträge. Wie hoch diese ausfallen, zeigt folgende Übersicht:

Steuersätze beim Erbe: So viel müssen Hinterbliebene blechen

Alles, was über diese Freibeträge hinausgeht, muss versteuert werden. Welcher Steuersatz dann angewandt wird, hängt wieder vom Verhältnis ab. Unter Steuerklasse I fallen Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder und weitere enge Verwandte. Steuerklasse II betrifft unter anderem Geschwister, Stiefeltern, Schwiegereltern und geschiedene Ehepartner. Die höchsten Steuersätze in Steuerklasse III müssen alle anderen Erwerber ohne verwandtschaftliches Verhältnis bezahlen.

In Paragraph 19 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) ist genau aufgeführt, wie die Steuerprozentsätze für die jeweiligen Steuerklassen ausfallen. Die folgende Tabelle liefert einen Überblick:

Musterrechnung: So wirkt sich die Erbschaftsteuer konkret aus

Sie erben ein Haus im Wert von 500.000 Euro von Ihrer Mutter. Als deren Kind steht Ihnen ein Freibetrag von 400.000 Euro zu, also müssen Sie 100.000 Euro versteuern – weil Sie eng verwandt sind zum günstigsten Steuersatz von elf Prozent. Das heißt, Sie müssen für das Erbe 11.000 Euro an den Fiskus zahlen. Hätte das Haus einen Wert von etwas über einer Million Euro, müssen Sie schon für das Finanzamt 90.000 Euro berappen, denn dann müssten Sie über 600.000 Euro versteuern, für die dann der Steuersatz 15 Prozent beträgt.

(ph/AFP)

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