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EU unterbreitet Alternativ-Vorschläge zum Mehrwertsteuerverzicht auf Gasumlage

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Wegweiser mit Aufschrift Gasumlage und Schild mit Aufschrift 2,419 ct/kWh
Gasumlage (Symbolbild) © IMAGO/Christian Ohde

Die EU-Kommission hat der Bundesregierung Alternativen vorgeschlagen, um die Belastung für Gaskunden in Deutschland zu senken.

Brüssel in Belgien - Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni habe in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) ausgeführt, "wie Deutschland im Einklang mit der kürzlich geänderten Mehrwertsteuerrichtlinie eine Abgabe auf Gas erheben und gleichzeitig die Auswirkungen auf die Verbraucher minimieren könnte", sagte ein Kommissionssprecher am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP.

Demnach bekräftigte Gentiloni, dass die von der Bundesregierung erbetene Befreiung von der Pflicht zum Erheben der Mehrwertsteuer auf die geplante Gasumlage nicht möglich sei. Die Kommission teile aber "voll und ganz den Wunsch Deutschlands, unbeabsichtigte Auswirkungen auf den von den Verbrauchern zu zahlenden Gaspreis durch die Anwendung der Mehrwertsteuer auf die geplante Umlage zu vermeiden".

Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" unter Verweis auf Gentilonis Schreiben berichtete, schlug der Kommissar unter anderem vor, die zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen direkt an die Haushalte zurückzugeben. Auf diese Weise sei auch eine gezielte Förderung "besonders verwundbarer" Haushalte möglich. Weitere Möglichkeiten wären demnach Transfers an die Energieunternehmen, damit diese dann die Preise für Endverbraucher senken, die Erhebung des niedrigsten erlaubten Mehrwertsteuersatzes von fünf Prozent oder eine Reduzierung der Gasumlage. Diese Angaben seien korrekt, sagte der Kommissionssprecher.

Die Bundesregierung will mit der Umlage Gasimporteure entlasten, die wegen der gedrosselten Lieferungen aus Russland anderswo für viel Geld Gas einkaufen müssen, um ihre Verträge zu erfüllen. Ab Oktober sollen ihnen diese Mehrkosten zu 90 Prozent erstattet werden. Die Kosten dafür werden mittels eines Aufschlags auf alle Gaskunden verteilt.

Auf diese Umlage muss zusätzlich noch die Mehrwertsteuer aufgeschlagen werden. Die Bundesregierung hatte gehofft, darauf verzichten zu können, die EU-Kommission erteilte dem jedoch am Dienstag eine Absage. Ein Sprecher verwies auf eine entsprechende Reform der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie, die erst im vergangenen Jahr einstimmig von den Mitgliedstaaten verabschiedet worden war.

Die Bundesregierung machte zunächst keine näheren Angaben. "Wir sind weiterhin mit der EU-Kommission im Gespräch", sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums am Mittwoch lediglich. "Zu den einzelnen Optionen kann ich mich heute nicht äußern." pe/ilo

Wirtschaftsforscher fordert wegen Lenkungswirkung volle Mehrwertsteuer auf Gasumlage

Auf die Gasumlage sollte nach Ansicht des Energieexperten des RWI-Leibniz-Instituts, Manuel Frondel, der volle Mehrwehrsteuersatz erhoben werden. So könne "die Lenkungswirkung der Gasumlage" maximiert werden, sagte Frondel der "Rheinischen Post" (Donnerstagsausgabe). Mit den Steuereinnahmen könnten laut dem Experten soziale Härten abgefedert werden, "indem damit einkommensschwache Haushalte gezielt unterstützt werden".

Eine Senkung der Mehrwertsteuer auf die Gasumlage entlaste hingegen alle Verbraucher unabhängig vom Einkommen gleichermaßen, sagte Frondel weiter. Die Gasumlage sei aber ein wichtiges Instrument, um den Gasverbrauch zu senken und gleichzeitig Gasversorger vor der Insolvenz zu schützen. "Das ist wichtig, andernfalls würden Millionen von Kunden im Winter ohne Gasversorgung sein."

Die Bundesregierung will mit der Umlage Gasimporteure entlasten, die wegen der gedrosselten Lieferungen aus Russland anderswo für viel Geld Gas einkaufen müssen, um ihre Verträge zu erfüllen. Ab Oktober sollen ihnen diese Mehrkosten zu 90 Prozent erstattet werden. Die Kosten dafür werden mittels eines Aufschlags auf alle Gaskunden verteilt.

Auf diese Umlage muss zusätzlich noch die Mehrwertsteuer aufgeschlagen werden. Die Bundesregierung hatte gehofft, darauf verzichten zu können, die EU-Kommission erteilte dem jedoch am Dienstag eine Absage. fho/ilo

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