Klage gegen Eventim nimmt Fahrt auf: Über 1500 Menschen schließen sich Verfahren an
Haben Verbraucher nach einem abgesagten Konzert Anspruch auf eine Rückerstattung des kompletten Ticketpreises? Die Frage wird ein Gericht beantworten müssen.
Berlin – Eventim gilt als Marktführer beim Verkauf und bei der Vermarktung von Veranstaltungstickets. Es ist jedoch nicht selten, dass eine Veranstaltung abgesagt wird. In diesem Fall beauftragt der jeweilige Veranstalter Eventim oft auch mit der Rückabwicklung des Ticketkaufs.
Und das kann zu einem Problem werden. Viele Menschen haben sich bei Verbraucherzentralen über das Verhalten von Eventim bei Rückerstattungen beschwert. Denn das Unternehmen zahlt häufig nicht den vollständigen Ticketpreis zurück, es behält einzelne Preisbestandteile ein. So bleiben Käufer etwa auf der Buchungsgebühr sitzen. Dabei kann es sich um wenige Euro, aber auch um hohe zweistellige Beträgen handeln.
Musterfeststellungsklage gegen Eventim: Über 1500 Menschen haben sich bisher angeschlossen
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht jedoch davon aus, dass Eventim den vollständigen Ticketpreis erstatten muss. Deswegen hat der Verband im Dezember 2022 beim Bayerischen Obersten Landesgericht eine Musterfeststellungsklage gegen Eventim eingereicht. Seit dem 9. Februar können sich Betroffene der Klage anschließen.

Die Musterfeststellungsklage scheint einen Nerv getroffen zu haben. Zwei Monate nach Eröffnung des Klageregisters müssen sich mindestens 50 Verbraucher darin eingetragen haben, nur dann geht das Verfahren weiter. Der vzbv teilte nun mit, dass sich inzwischen 1513 Menschen in das Klageregister eingetragen haben. Es können noch mehr werden. Denn Betroffene können sich laut vzbv der Klage anschließen, bis es zur ersten mündlichen Verhandlung kommt. Ein Datum dafür ist demnach noch nicht angesetzt.
Musterfeststellungsklage gegen Eventim: Unternehmen hält Klage für unbegründet
Eventim hält die Klage für unbegründet. „Bereits das Landgericht München hat in seinem Urteil aus dem Juni 2021 ausdrücklich verneint, dass Ticketkäufer bei Absagen oder Verlegungen Erstattungsansprüche gegen Eventim haben“, sagte eine Sprecherin der dpa. Das Gericht habe betont, dass derlei Ansprüche allenfalls gegen den Veranstalter bestünden. Urteile des Landgerichts Bremen und des Bundesgerichtshofs seien zu demselben Schluss gekommen. Deshalb werde Eventim vor Gericht beantragen, die Musterfeststellungsklage zurückzuweisen.
Wenigstens bezogen auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 13. Juli 2022 sehen die Verbraucherschützer den Fall anders gelagert. Das Gericht hat damals einen Anspruch gegen Eventim auf Erstattung des Ticketpreises abgelehnt, wenn die Veranstaltung wegen der Corona-Pandemie ausgefallen war. Geklagt hat eine Frau, die einen Gutschein statt einer Zahlung erhalten hatte, was nach Ansicht des BGH zumutbar gewesen ist. Die aktuelle Klage dagegen betreffe Fälle, in denen Verbraucher eine Zahlung erhalten haben, aber nicht in voller Höhe.