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Verfassungsbeschwerde: Ex-Audi-Boss Stadler scheitert vor Gericht

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Rupert Stadler, früherer Audi-Chef, hatte gegen seine Inhaftierung geklagt - mit einem negativen Ausgang für ihn
Rupert Stadler, früherer Audi-Chef, hatte gegen seine Inhaftierung geklagt - mit einem negativen Ausgang für ihn. © dpa / Marijan Murat

Wenige Tage, nachdem sich Volkswagen einvernehmlich vom früheren Audi-Chef getrennt hat, gibt es für Ex-Manager Rupert Stadler vor Gericht einen herben Rückschlag.

Update vom 13. Mai: Der frühere Audi-Chef Rupert Stadler ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seinen Haftbefehl gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht teilte am Montag in Karlsruhe mit, es habe die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Das Oberlandesgericht München hatte den Haftbefehl im Oktober außer Vollzug gesetzt, aber ein strenges Kontaktverbot verhängt. Ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft darf Stadler weiterhin keinen Kontakt zu Mitbeschuldigten und möglichen Zeugen aufnehmen.

Die Münchner Justiz verdächtigt den ehemaligen Audi-Chef des Betrugs. Stadler habe Dieselautos mit überhöhten Abgaswerten in Europa weiter verkaufen lassen, auch nachdem er von den Manipulationen der Autos für den US-Markt erfahren habe. Als er in einem abgehörten Telefonat über die mögliche Beurlaubung eines Audi-Mitarbeiters sprach, wurde er im Juni 2018 wegen Verdunkelungsgefahr verhaftet.

Die Verfassungsrichter erklärten, die Beschwerde gegen die Untersuchungshaft sei prozessual überholt. Die Ausführungen des Landgerichts München seien schlüssig gewesen. „Dass das Landgericht nicht zu dem von ihm gewünschten Ergebnis kommt“, sei „verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“. Kurz nach der Berufung von Bram Schot zum neuen Audi-Chef im Oktober 2018 setzte das Oberlandesgericht den Haftbefehl gegen Stadler außer Vollzug. Das Kontaktverbot wegen Verdunkelungsgefahr halten die Verfassungsrichter für verhältnismäßig.

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Ingolstadt/Wolfsburg - Der Volkswagen-Konzern trennt sich von Audi-Chef Rupert Stadler. Stadler scheide mit sofortiger Wirkung aus den Vorständen von VW und Audi aus, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus informierten Kreisen zu entsprechenden Beratungen des Aufsichtsrats. Die Trennung erfolge einvernehmlich, die entsprechende Vereinbarung sei unterzeichnet worden. Das Angebot habe schon länger vorgelegen, allerdings habe der Aufsichtsrat dieses ausführlich rechtlich prüfen lassen.

Stadler war im Juni wegen Betrugsverdachts und Verdunkelungsgefahr im Zusammenhang mit dem Abgas-Skandal verhaftet worden.

Video: VW trennt sich von bisherigen Audi-Chef 

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Mit der Vereinbarung seien theoretische Zahlungsansprüche Stadlers in zweistelliger Millionenhöhe ausgeschlossen worden, hieß es in den Kreisen weiter. Er bekomme als Sofortzahlung deutlich weniger als eine Million Euro. Der Rest zur Abwicklung künftiger Ansprüche für die verbleibende Laufzeit der Dienstverträge werde erst ausgezahlt, wenn die Strafverfahren in Deutschland ohne Verurteilung beendet seien.

Ex-Audi-Chef Stadler kommt aus Untersuchungshaft frei - unter einer Bedingung

Bei der VW-Tochter Audi ging der Absatz deutlich zurück. Vor allem die Zahl der ausgelieferten Autos sank und verursachte den Absatzrückgang.

dpa

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