Grundsteuer: Experte rät allen Eigentümern zum Einspruch gegen Finanzamt-Bescheid
Alle Eigentümer in Deutschland müssen bis Ende Januar eine Grundsteuer-Erklärung abgeben. Steuerberater Oliver Hagen äußert daran harte Kritik – und rät, gegen den Grundsteuerwertbescheid vorzugehen.
Berlin – Fristende für die Grundsteuer-Erklärung war eigentlich der 31. Oktober – nun wurde der Abgabetermin doch noch auf den 31. Januar 2023 verschoben. Viele Eigentümer hinken bei der Abgabe der Grundsteuer-Erklärung hinterher, Anfang Oktober sollen erst ein Drittel der Betroffenen ihre Unterlagen eingereicht haben. Dabei müssen alle Besitzer von Grundstücken, Häusern und Wohnungen einmalig eine Grundsteuer-Erklärung abgeben.

Grundsteuer-Erklärung ist für Laien alles andere als einfach
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Neuberechnung der Grundsteuer. Die Finanzämter hatten bisher für die Grundsteuer den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten kalkuliert – nämlich von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
Dabei ist das Auffüllen der Formulare für die Grundsteuer-Erklärung für Laien alles andere als einfach. Noch dazu verwenden die Bundesländer auch noch unterschiedliche Modelle und fordern von den Eigentümern unterschiedliche Daten zur Berechnung der neuen Grundsteuer an.
Steuerberater mit harter Kritik an Grundsteuer-Reform: „Heillos überfordert“
Steuerberater Oliver Hagen äußerte in einem Interview mit dem Spiegel harte Kritik an der Grundsteuer-Reform: „Die meisten Menschen sind davon heillos überfordert. Die Elster-Formulare, über die man die Angaben einreichen soll, sind nicht im Geringsten durchdacht, ebenso wenig die Systematik der Erfassung.“ Das räche sich nun. Auch er als Experte stoße an seine Grenzen: „Vieles ist unklar, weil zentrale Begriffe so unscharf sind. Die Konstellation bei dieser Grundsteuererklärung ist skandalös und führt dazu, dass Steuerberater kaum helfen können.“
Dazu müssten Eigentümer die Erklärung abgeben, ohne zu wissen, wie hoch die Steuerbelastung sein wird. Denn: Erst 2024 legen die Gemeinden fest, wie hoch der jeweilige Hebesatz und damit die Grundsteuer sein wird. „Das ist wie ein Blindflug. Unter solchen Bedingungen geben Sie keine andere Steuererklärung ab, bei der Einkommensteuererklärung etwa kennen die Bürger vor Abgabe ihre Steuerlast. Ich fürchte, das wird die Gerichte noch lange Zeit beschäftigen“, sagte Hagen dem Spiegel.
Steuerberater: Alle Eigentümer sollen Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid einlegen
Auch wenn die Eigentümer nach Abgabe der Erklärung vom Finanzamt ihren Grundsteuerwertbescheid erhalten, sei damit noch lange nicht klar, wie viel Steuern sie zahlen müssen. Dazu geht Hagen davon aus, dass der Grundsteuerwert „in vielen Fällen zu hoch berechnet sein wird“. Er warnt im Spiegel: „Und es wird nicht trivial, das zu prüfen, denn die Einspruchsfrist für die Steuerzahler beträgt nur einen Monat. Wird die Frist verpasst, steht die Steuerlast auf die Immobilie für die nächsten sieben Jahre fest.“
Der Experte rät deshalb allen Eigentümern, sich abzusichern: Sobald sie den Grundsteuerwertbescheid erhalten, sollen sie Einspruch einlegen. „Es ist aus meiner Sicht die einzige Möglichkeit, vernünftig mit dieser bürgerfeindlichen Einspruchsfrist umzugehen. Durch den Einspruch stoppen Sie den Fristablauf, bekommen mehr Zeit zur Prüfung und können reagieren, wenn Teile der Regelung in den kommenden Jahren von Gerichten wieder kassiert werden“, erklärt der Steuerberater im Spiegel. Der Einspruch könne auch später ohne Schaden wieder zurückgezogen werden. (lma/dpa)