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Das ändert sich für Bankkunden

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Frankfurt - Für Bankkunden gelten ab November neue Allgemeine Geschäftsbedingungen. Oft handelt es sich dabei um schwierige juristische Fomulierungen. Wir erklären, was sich konkret ändert.

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1 / 12Warum werden die Geschäftsbedingungen geändert? © Jens Schierenbeck/dpa
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2 / 12Am 31. Oktober tritt eine EU-Richtlinie in Kraft, die die Zahlungsbedingungen im Europäischen Wirtschaftsraum vereinheitlichen soll. © dpa
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3 / 12Was ändert sich bei Schäden durch gestohlene oder verlorene EC-Karten? © dpa
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4 / 12Wenn die EC-Karte abhandenkommt und Fremde damit Geld abbuchen, müssen Kunden demnächst bis zu einer Höhe von 150 Euro haften. Einzelne Institute haben aber angekündigt, auf die Selbstbeteiligung zu verzichten. Wer zum Beispiel seine PIN auf die Karte schreibt, haftet weiterhin unbegrenzt. © dpa
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5 / 12Was ändert sich bei Überweisungen in Papierform? © dpa
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6 / 12In Zukunft haben Banken nicht mehr die Pflicht, den auf dem Formular angegeben Empfängernamen mit der Kontonummer abzugleichen. Beim Online- und Telefonbanking müssen sie das schon jetzt nicht. Bei einem Zahlendreher kann das Geld ungewollt bei jemand anderem landen. © dpa
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7 / 12Können Kunden irrtümliche Überweisungen in Zukunft noch aufhalten? © dpa
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8 / 12Nein. Wer einen Beleg bei der Bank einwirft oder am Computer auf den Überweisungsknopf drückt, der ist das Geld erst mal los. Wer es sich danach anders überlegt, ist nach Auskunft von Stephanie Pallasch von der “Stiftung Warentest“ auf die Kulanz der Bank angewiesen. © dpa
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9 / 12Kann das Geld bei einer Überweisung zum falschen Konto verloren gehen? © dpa
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10 / 12In der Regel reicht eine Benachrichtigung der Bank, damit der Betrag zurückgebucht werden kann. Damit das Geld dauerhaft weg kommt, muss demnach dreifaches Pech im Spiel sein: Der Kunde müsste die Kontonummer falsch schreiben, es müsste die falsche Nummer tatsächlich geben und es müsste der Empfänger mittellos sein und das Geld gleich ausgeben. © dpa
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11 / 12Wie verändern sich Lastschriften? © Jens Schierenbeck/dpa
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12 / 12Ab dem 1. November dieses Jahres sind sogenannte SEPA-Lastschriften möglich - benannt nach der “Single Euro Payments Area“, also dem einheitlichen europäischen Zahlungsraum. Für diese Lastschriften gelten laut Pallasch andere Rückholfristen: Bis zu acht Wochen nach der Abbuchung kann der Kontoinhaber das Geld zurückfordern. © dpa

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