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Frist für Grundsteuer-Erklärung läuft ab: Tipps für eine schnelle Abgabe

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Von: Lisa Mayerhofer

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Bis zum 31. Januar müssen alle Eigentümer ihre Grundsteuer-Erklärung abgegeben haben – sonst droht unter Umständen ein Verspätungszuschlag. Mit ein paar Tipps kann eine schnelle Abgabe gelingen.

München – Mehr als 16 Millionen Deutsche haben die Grundsteuer-Erklärung schon gemacht – das ist aber nicht einmal die Hälfte derjenigen, die dazu verpflichtet sind. Die Frist läuft Ende Januar ab. Wer also noch im Verzug ist, sollte die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung möglichst schnell hinter sich bringen. Dafür gibt es ein paar Tricks, damit es noch schneller damit klappt, die Grundsteuer-Erklärung einzureichen.

Was hinter der Grundsteuer-Reform steckt

Vorab: Alle Eigentümer, die in Deutschland Wohnungen, Häuser und Grundstücke (auch in der Land- und Forstwirtschaft) besitzen, müssen bis zum 31. Januar eine Grundsteuer-Erklärung abgeben. Der Grund dafür ist, dass das Bundesverfassungsgericht das aktuelle Bewertungssystem 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte, weil gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt werden. Die bisherige Berechnung basiert auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten – im Westen stammen sie von 1964, im Osten von 1935.

Deshalb müssen die Eigentümer bis 31. Januar 2023 eine Art zweite Steuererklärung für die Grundsteuer einreichen. Im Regelfall muss die Grundsteuer-Erklärung in elektronischer Form beim Finanzamt abgegeben werden – und zwar über das Portal Elster. In den meisten Bundesländern ist die Abgabe in Papierform nur für Härtefälle gedacht – auf Antrag beim Finanzamt. Ausnahme hierbei ist beispielsweise Bayern.

Grundsteuer-Erklärung abgeben: Alternativen zu Elster

Wem es zu kompliziert ist, die Erklärung über das Portal Elster einzureichen, der hat auch Alternativen: Für einfach gelagerte Sachverhalte – unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen – gibt es beispielsweise in elf Bundesländern die Möglichkeit einer einfacheren Abgabe über die Website „Grundsteuererklärung für Privateigentum“. Mithilfe eines Fragebogens auf der Startseite kann man schnell feststellen, ob man diesen Weg nutzen kann.

Wer auf das Elster-Verfahren zurückgreifen will oder muss, dem können Programme helfen, die allerdings etwas kosten. Stiftung Warentest empfahl im September Wiso Grundsteuer, dagegen bewerteten die Tester Smartsteuer Grundsteuer als eher unübersichtlich und im Testzeitraum fehleranfällig.

Der Login-Bildschirm des Steuerportals Elster.
Es gibt bei der Abgabe der Grundsteuer-Erklärung auch Alternativen zu Elster. (Symbolbild) © IMAGO/Fleig / Eibner-Pressefoto

Formulare einreichen: Schnell zur Identifikation

Damit die Abgabe in elektronischer Form überhaupt klappt, muss man sich erst einmal dafür zertifizieren. Denn für die Datenübermittlungen an Finanzbehörden muss die eindeutige Identifikation einer Person sichergestellt werden. Je nachdem, auf welche Art sich die Nutzer identifizieren, beansprucht dies unterschiedlich viel Zeit. Zwei Optionen helfen bei einer besonders schnellen Identifikation.

Wer bereits über ein Elster-Zertifikat verfügt, kann sofort loslegen – dabei funktioniert das Zertifikat ebenso für die Website „Grundsteuererklärung für Privateigentum“. Eine Alternative hierfür ist dabei noch die Identifikation mit dem elektronischen Personalausweis. Bei bereits aktivierter Online-Ausweisfunktion oder Vorlage des PIN-Briefes dauert dieser Prozess über die Beta-Version der BundesIdent App – erhältlich im App Store (iOS) oder im Google Play Store (Android) – nur wenige Minuten. 

Wer auf keine der beiden Varianten zurückgreifen kann, muss deutlich mehr Zeit einkalkulieren. Bei der Identifikation per Freischaltcode wird das notwendige Schreiben auf dem Postweg durch die Finanzverwaltung des zuständigen Bundeslandes verschickt. Die Zustellung kann bis zu drei Wochen dauern. Wer auf diesen Weg zurückgreifen muss, sollte also umgehend das Zertifikat beantragen.

Grundsteuer-Erklärung: Formular vorab ausfüllen

Liegt beispielsweise der Freischaltcode noch nicht vor, eignet sich die Wartezeit für eine Überprüfung der notwendigen Unterlagen, die für das Ausfüllen der Grundsteuer-Erklärung benötigt werden. Diese unterscheiden sich je nach Bundesland, in dem das Grundstück liegt. Informationen gibt es auf von den Bundesländern eigens eingerichteten Übersichtsseiten zur Grundsteuerreform. 

In der einfachen Form müssen bei der Grundsteuer-Erklärung angegeben werden:

Liegen alle Unterlagen vollständig vor, kann bei der Website „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ auch ohne Identifikation bereits mit dem Ausfüllen des Formulars begonnen werden. Zudem können Eigentümer dort wie auch bei Elster die Bearbeitung beliebig oft und zu jeder Zeit unterbrechen und wieder aufnehmen, ohne dass Eingaben verloren gehen.

Kontonutzung und Unterstützung durch Angehörige möglich

Besonders für ältere Menschen ist die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung in elektronischer Form herausfordernd. Sie können sich aber helfen lassen: Sie können die Erklärung auch über den bereits identifizierten Account naher Angehöriger einreichen – egal auf welche Art sich diese identifiziert haben. Als nahe Angehörige zählen neben den eigenen Kindern zum Beispiel Geschwister und die Kinder der Geschwister (Nichten und Neffen), Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie oder auch Lebenspartnerinnen und -partner der Geschwister. 

Generell gilt: Die Pflicht zur Abgabe entfällt nach Ablauf der Frist am 31. Januar 2023 nicht. Wer die Deadline verpasst, dem drohen unter Umständen Verspätungszuschläge. Verbände empfehlen deshalb, die Grundsteuer-Erklärung rechtzeitig einzureichen.

Mit Material der AFP

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