Gas-Einmalzahlung: Bundesregierung bringt Soforthilfe auf den Weg – das erwartet Verbraucher und Mieter
Die Expertenkommission der Bundesregierung hat Vorschläge zur Entlastung der Gaskunden geliefert. Jetzt setzt die Ampel die ersten Pläne um und bringt eine Einmalzahlung auf den Weg.
Berlin – Die Bundesregierung bringt eine milliardenschwere Soforthilfe für Gaskunden auf den Weg. Gas- und Wärme-Kundinnen und Kunden sollen von ihren Abschlagszahlungen für den Monat Dezember freigestellt werden. Dazu hat das Wirtschaftsministerium die Ressortabstimmung eingeleitet, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr. Damit sollen in einem ersten Schritt die Vorschläge der von der Regierung eingesetzten Expertenkommission Gas umgesetzt werden.
Gaspreise: „Soforthilfe“ als Brücke bis zum Start der Gaspreisbremse
Die „Soforthilfe“ solle einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 schaffen und die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr überbrücken. Mieter sowie Mitglieder von Wohneigentumsgemeinschaften sollen die Entlastung im Rahmen ihrer jährlichen Heizkostenabrechnung erhalten und eine entsprechende Information über die geschätzte Höhe ihrer Entlastung.
Insgesamt werden die Entlastungen im niedrigen zweistelligen Milliardenbereich liegen, wie es aus den Regierungskreisen hieß. Die Finanzierung erfolge aus dem neu ausgerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Mit diesem „Abwehrschirm“ in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro will die Bundesregierung für Verbraucher und Unternehmen die Folgen der hohen Energiepreise abfedern.
Ein Gesetzentwurf zur Soforthilfe soll am 2. November im Kabinett beschlossen werden. Auch wenn die Großhandelspreise zuletzt zurückgegangen sind, bleibe die weitere Entwicklung unsicher, hieß es.
Gaspreis: Abschlagszahlung im Dezember
Konkret sollen sogenannte Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden grundsätzlich von der Dezember-Abschlagszahlung freigestellt werden, wie es in einem Papier heißt. Es gehe um eine einmalige Entlastung für das Jahr 2022 in Höhe der Abschlagszahlung für den Monat Dezember 2022. Die Entlastung entspreche bei Erdgas dem Produkt aus einem Zwölftel eines Jahresverbrauchs und dem für Dezember 2022 vereinbarten Preis, ergänzt um eine anteilige Entlastung bei den anderen Preiselementen.
Das Abstellen auf die für Dezember 2022 vereinbarten Preise solle gewährleisten, dass die teilweise sehr unterschiedlichen und teils erheblichen Preisanstiege zum Ende des Jahres 2022 zugunsten der Letztverbraucher berücksichtigt werden. Das ist aus Umsetzungsgründen ein Unterschied zu den Vorschlägen der Expertenkommission: Diese sah eine Einmalzahlung vor auf Basis des Verbrauchs, welcher der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde.

Bei Fernwärme soll nach dem Papier der Bundesregierung die Entlastung dem Betrag der September-Rechnung zuzüglich einem pauschalen Anpassungsfaktor entsprechen, der die Preissteigerungen im Zeitraum bis Dezember abbilden soll.
Einmalzahlung für Gaskunden: Das gilt für Mieter
Für Mieter sowie Vermieter soll es eine eigene Regelung über die Weitergabe der Entlastungen geben. Denn viele Vermieter hätten die monatliche Vorauszahlung noch nicht an die gestiegenen Gas- und Energiepreise angepasst.
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Daher zahlten etliche Mieter derzeit weiterhin vergleichsweise moderate Abschläge, basierend auf den Preisen und Verbräuchen des Vorjahres. Bei diesen Mietern kämen die höheren Preise im Rahmen der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022 an, die 2023 erstellt werde. Die für Dezember geplante Entlastung solle daher mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung von den Vermietern an ihre Mieter weitergegeben werden. (dpa)