Warten auf das Gas-Geld: Diese Entlastungen plant die Bundesregierung
Mit verschiedenen Entlastungen möchte die Bundesregierung den Verbrauchern unter die Arme greifen. Was geplant ist – und was kritisiert wird.
München – Die Expertenkommission der Bundesregierung hat Pläne vorgelegt, wie die Bürger bei den hohen Gaspreisen entlastet werden sollen. Merkur.de stellt die Vorschläge vor – und die Kritik, die sich daran entzündet.
Gas-Einmalzahlung im Dezember
Der Staat soll grundsätzlich die Dezember-Abschlagszahlung übernehmen. Dafür gibt es eine Formel: Die Entlastung soll dem Produkt aus einem Zwölftel eines Jahresverbrauchs und dem für Dezember 2022 vereinbarten Preis entsprechen. Das soll gewährleisten, dass die teils erheblichen Preisanstiege zum Ende des Jahres berücksichtigt werden.
Diese Einmalzahlung an private Haushalte und kleine Firmen, die das Kabinett noch in dieser Woche beschließen will, muss versteuert werden, sofern man mehr als 75.000 Euro im Jahr verdient. So soll ein gewisser sozialer Ausgleich geschaffen werden.
Bewohner von Mietshäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften können mit der Entlastung erst „in der Betriebskostenabrechnung, die im Jahr 2023 für das Jahr 2022 vorgenommen wird“, rechnen, heißt es im Experten-Bericht. Wenn der Dezember Abschlag per Dauerauftrag schon bezahlt worden sei, werde die einmalige Entlastung in der nächstmöglichen Jahresendabrechnung gutgeschrieben. Der Eigentümerverband Haus & Grund warf der Bundesregierung vor, eine schnellere Entlastung „verschlafen“ zu haben. Die Vermieter würden „Millionen Mietern mit der Nebenkostenabrechnung im Frühjahr den Gasabschlag erstatten“, schneller sei es „jetzt nicht mehr möglich“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke der Bild.
Mieterschutz: Mehr Zeit, um Energieschulden zu begleichen
„Mindestens ein halbes Jahr Zeit muss den Mieterhaushalten gewährt werden, um ihre Energieschulden zu begleichen“, heißt es in dem 34-seitigen Papier, das die Vorsitzenden der Kommission an die Bundesregierung in Berlin übergaben.
Hilfsfonds für Vermieter, Krankenhäuser und soziale Einrichtungen
Damit Vermieterinnen und Vermieter nicht auf den Kosten sitzen bleiben, wenn Mieter mit Zahlungen für ihren Energieverbrauch in Verzug geraten, sollen sie eine zinslose sogenannte Liquiditätshilfe bekommen. Das Geld soll aus einem für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 geplanten Sofort-Hilfsfonds kommen. Mit dessen Mitteln sollen auch Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen unterstützt werden, die die wachsenden Kosten nicht selbst tragen können – das gilt für alle, nicht nur für Gaskunden. Relevant sollen hier das Einkommen und die Höhe der Energiekosten sein. Für soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeheime soll es einen eigenen Hilfsfonds geben.
Gaspreisbremse: „Staatlicher Zuschuss auf die Abschlagszahlung“
Privatleute sollen ein Grundkontingent von 80 Prozent des Gasverbrauchs für 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Verbrauchen sie mehr, gilt der teure Marktpreis. So soll zum Sparen animiert werden. „Man bekommt quasi jeden Monat einen staatlichen Zuschuss auf die Abschlagszahlung“, erklärte die Wirtschaftsweise und Vorsitzende der Expertenkommission Veronika Grimm. „Der Gaskunde selbst muss nichts tun.“ Die Frage, ob die Gaspreisbremse auch auf Öl- oder Pellet-Heizungen ausgeweitet wird, ist noch nicht entschieden.
Hohe Energiekosten: Zeitpunkt der Entlastung
Privathaushalte und kleine Unternehmen sollen laut Experten-Vorschlag erst ab März von gebremsten Preisen profitieren. Daran entzündete sich heftige Kritik. Die Länder-Chefs drängen darauf, die Bürger wie die Großindustrie schon ab 1. Januar zu entlasten. Kanzler Olaf Scholz schlug laut Spiegel vor der Ministerpräsidentenkonferenz am 2. November als Kompromiss vor, die Bremse zwar erst zum 1. März einzuführen, aber die Verbraucher rückwirkend schon ab 1. Februar zu entlasten.
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Gaspreisbremse für die Industrie
Hier soll die Bremse schon ab 1. Januar wirken. Der Gas-Beschaffungspreis großer Unternehmen soll für die ersten 70 Prozent des Verbrauchs auf sieben Cent je Kilowattstunde begrenzt werden. Die Unterstützung sollen aber nur Unternehmen bekommen, die betroffene Standorte erhalten und dazu Vereinbarungen mit dem Betriebsrat oder im Aufsichtsrat treffen. Sollten solche Mitbestimmungsstrukturen nicht existieren, sollen Unternehmen nachweisen müssen, dass sie mindestens 90 Prozent der Arbeitsplätze mindestens ein Jahr über das Ende der Unterstützung hinaus erhalten – und das Geld andernfalls zurückzahlen.
Mittelständler kritisieren, dass sie nicht auch schon im Januar entlastet werden sollen. Die Dezember-Einmalzahlung werde nicht ausreichen, um energieintensive Handwerksbetriebe bis in den März zutragen, befürchtet der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Hans Peter Wollseifer. Es brauche eine „Härtefallbrücke“.
Einspar-Prämie für Haushalte mit geringem Einkommen
Verbraucher sollen besser und häufiger über ihren eigenen Gasverbrauch und über den deutschlandweiten Verbrauch informiert werden. Um auch Haushalte mit geringem Einkommen, deren Heizkosten der Staat trägt, zum Sparen zu animieren, soll es eine Einspar-Prämie für alle geben, die ihr Sparziel von 20 Prozent gegenüber der Vorjahresrechnung übertreffen.