"Das ist aber nicht das Szenario, das wir jetzt im Moment haben", sagte Habeck. "Wir reden hier möglicherweise von einer monatelangen Unterbrechung von Gas-Strömen." Deshalb müsse an dieser Stelle noch mal nachgedacht und nachgearbeitet werden.
Habeck äußerte sich auf eine Frage zu Erwartungen an die EU-Strategie für die Energieversorgungssicherheit, welche die EU-Kommission in der kommenden Woche vorstellen soll. Wenn nun eine Situation entstünde, in der ein Land seine wirtschaftliche Tätigkeit zurückschraube, "um in einem anderen Land (...), für warme Wohnungen zu sorgen, muss es ein Stück weit auch einen Solidaritätsmechanismus des Ausgleichs geben", sagte der Grüne.
Am Montag war Habeck in Tschechien gewesen und hatte dort eine gemeinsame Erklärung zur Energiesicherheit unterzeichnet. Ziel sei es, "ein klares Signal der Kooperation zwischen unseren Ländern zu senden", erklärte der Vizekanzler anschließend. Eine ähnliche Erklärung unterzeichnete er nun in Wien mit der dortigen Energieministerin Leonore Gewessler.
Österreich ist in hohem Maße abhängig von russischen Energieimporten und steht deshalb wie Deutschland angesichts ausbleibender Gaslieferungen stark unter Druck. Russlands Präsident Wladimir Putin habe es auf eine Spaltung der Europäer abgesehen, sagte Gewessler. "Aber es wird Putin nicht gelingen, weil und wenn wir zusammenstehen." Österreich als Binnenland setze etwa auf Importe über Terminals zur Anlandung von Flüssiggas an den deutschen Küsten. pe
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) muss sich erneut mit der Klage der Nord Stream 2 AG gegen die Änderung der EU-Gasrichtlinie von 2019 befassen. Es habe zu Unrecht entschieden, dass Nord Stream 2 von der Änderung nicht unmittelbar betroffen sei, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag. Er hob den EuG-Beschluss auf, soweit das Gericht die Klage deswegen für unzulässig erklärt hatte. (Az. C-348/20)
In den Grenzen der individuellen Betroffenheit sei sie zulässig, erklärte der Gerichtshof. Eine inhaltliche Entscheidung über die Klage traf er damit nicht. Ob diese begründet ist, muss nun das Gericht prüfen. Es hatte die Klage im Mai 2020 als unzulässig abgewiesen, woraufhin Nord Stream 2 sich an den EuGH als nächsthöhere Instanz wandte.
Die Richtlinie sah unter anderem vor, dass die deutsch-russische Ostseepipeline für Dritte geöffnet werden müsse. Sie trat in Kraft, als der Bau bereits begonnen hatte. Die Pipeline wurde allerdings nie in Betrieb genommen. Die Bundesregierung setzte das Genehmigungsverfahren im Februar, wenige Tage vor dem russischen Angriff auf die Ukraine, aus. Anfang März wurde bekannt, dass die Betreibergesellschaft mit Sitz in der Schweiz zahlungsunfähig ist. smb/ilo