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Gaspreisbremse und Einmalzahlung: Das bedeuten die Experten-Vorschläge für Verbraucher

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Von: Patricia Huber

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Mit einer Gaspreisbremse und einer Einmalzahlung sollen Verbraucher angesichts der hohen Energiepreise entlastet werden. Doch was bedeutet das konkret? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Berlin – Die hohen Gaspreise stellen für Verbraucher eine enorme finanzielle Belastung dar. Um Abhilfe zu schaffen, hat eine Expertenkommission nun Vorschläge entwickelt, wie Bürger und Industrie entlastet werden können. Die wichtigsten Fragen zur Gaspreisbremse und zur Einmalzahlung im Überblick.

Was schlägt die Gas-Kommission im Kern vor?

Sind die Gas-Entlastungen bereits beschlossen?

Nein. Bisher handelt es sich nur um einen Vorschlag der Expertenkommission. Dieser wurde am Montag (10. Oktober) Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) übergeben. Jetzt muss die Regierung noch darüber entscheiden.

Wann kommen die ersten Hilfen?

Zuallererst soll im Dezember 2022 eine Einmalzahlung kommen. Genauer gesagt übernimmt der Staat eine „Einmalzahlung auf Basis des Verbrauchs, welcher der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde.“ Diese soll dann als Brücke dienen, bis im März 2023 die Gaspreisbremse mit einer Deckelung auf 12 Cent pro Kilowattstunde eingeführt wird.

Wie viel Geld sparen Verbraucher durch die Gaspreisbremse und die Einmalzahlung?

Durch die Einmalzahlung sparen Verbraucher die Höhe ihrer individuellen Abschlagszahlung. Bei der Preisbremse wird es ein wenig komplizierter. Hierfür hat das Vergleichsportal Check24 eine Beispielrechnung angefertigt. Eine Familie, mit einem durchschnittlichen Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr, würde demnach um 1232 Euro entlastet werden. Bei einem Single-Haushalt mit einem Verbrauch von 5000 kWh sind es immerhin 308 Euro, die durch die Preisbremse gespart werden.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nimmt den Bericht mit dem Vorschlag der Unabhängigen Kommission für Erdgas entgegen.
Der Bericht mit dem Vorschlag der Unabhängigen Kommission für Erdgas. © Kay Nietfeld/dpa

Was müssen Verbraucher tun, um die Gaspreis-Entlastungen zu erhalten?

„Der Gaskunde selbst muss nichts tun“, erklärte Wirtschaftsweise Veronika Grimm, Vorsitzende der Expertenkommission. Heißt: Wer ein Einfamilienhaus besitzt oder zur Miete wohnt, erhält die Hilfen automatisch. Die Abrechnung läuft über die Versorger – je Gasanschluss.

Kann ich jetzt also einheizen und muss nicht mehr sparen?

Nein, wer eine hohe Gas-Rechnung vermeiden möchte, sollte das nicht tun. Denn die Einmalzahlung gibt es nur im Dezember und die Preisbremse gilt erst ab März. Heißt also: In den anstehenden kalten Wintermonaten gelten immer noch die hohen Preise der Gas-Versorger. Und auch ab März sollte weiterhin gespart werden. Schließlich ist der Preis nur bis 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt.

Kann man jetzt die Abschlagszahlung erhöhen, um im Dezember mehr von der Einmalzahlung zu erhalten?

Laut der Expertenkommission ist das nicht möglich. Denn für die Einmalzahlung wird der Gasverbrauch aus der Abschlagszahlung aus dem Monat September zugrunde gelegt.

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Wie teuer sind die Hilfsmaßnahmen für den Steuerzahler?

Für die im Dezember anstehende Einmalzahlung liegen die Kosten bei rund fünf Milliarden Euro. Insgesamt dürften die Kosten für das gesamte Paket, inklusive Gaspreisbremse, bei etwa 96 Milliarden Euro liegen. (ph/dpa)

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