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Entlastungen für Heizöl- und Pellets-Kunden: Bis zu 2000 Euro Hilfe vom Staat

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Von: Lisa Mayerhofer

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200-Euro-Sonderzahlung für Studierende
Unter bestimmten Voraussetzungen sollen Haushalte, die mit Brennstoffen wie Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen, rückwirkend zum 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 finanziell entlastet werden. (Symbolbild) © Christin Klose/dpa-tmn

Wer Heizöl oder Pellets nutzt, bleibt bei den Energiepreisbremsen außen vor. Für Betroffene könnte es aber Geld aus einem Härtefallfonds geben. Eine Übersicht.

München/Berlin – Die Regierung hat im vergangenen Jahr angesichts der hohen Energiekosten für Verbraucher Preisbremsen beschlossen, von denen Strom-, Gas und Fernwärmekunden automatisch profitieren können. Wer allerdings beispielsweise Heizöl und Pellets nutzt, bleibt bei den Preisbremsen außen vor. Für diese Betroffenen gibt es unter Umständen aber bald Geld aus einem Härtefallfonds. Eine Übersicht.

Härtefallfonds für Heizöl-Kunden: Es muss ein Antrag gestellt werden

Laut Verbraucherzentrale sollen unter bestimmten Voraussetzungen Haushalte, die mit Brennstoffen wie Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen, rückwirkend zum 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 finanziell entlastet werden. Dazu hat die Regierung einen Härtefallfonds aufgesetzt. Verbraucher müssen dafür einen Antrag stellen und eine Rechnung aus dem Jahr 2022 vorlegen. Die Zuständigkeit liegt bei den Bundesländern. Diese Anträge können allerdings noch nicht bei den Ländern gestellt werden, da sich die Umsetzung verzögert (Stand: 08. Februar 2023). Ausnahme: Berlin.

Härtefallfonds: Welche Voraussetzungen müssen Heizöl- und Pellets-Kunden erfüllen?

Voraussetzung ist, dass mindestens das Doppelte eines früher üblichen Preises gezahlt wurde. Die Verbraucher stehen also bis zu einer Verdopplung ihrer Heizkosten gegenüber dem Vorjahr allein in der Pflicht. Bei allen zusätzlichen Kosten will der Bund 80 Prozent übernehmen, vorausgesetzt, die Bedingungen für einen Zuschuss von mindestens 100 Euro sind erfüllt. Die Obergrenze pro Haushalt liegt bei 2000 Euro.

Ab wann gibt es dann konkret Hilfen für Betroffene?

Die Bundesländer müssen dafür erst einen Referenzwert festlegen – in Berlin wurde er beispielsweise schon beschlossen, berichtet focus.de. Hier muss ein Haushalt im vergangenen Jahr für einen Liter Heizöl mindestens 1,21 Euro gezahlt haben, damit er eine Erstattung beantragen kann. Bei Pellets liegt der Wert bei 0,41 Euro pro Kilo.

Was ist bei Mietern?

In diesem Fall liegt die Arbeit beim Vermieter. Er muss den Antrag einreichen und die Entlastung dann an die Mieter weitergeben.

Heizöl und Pellets: Was gilt bei Unternehmen?

Hier legt ein aktueller Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags nahe, dass die finanzielle Unterstützung des Bundes zu Energie-Härtefallregelungen für kleine und mittlere Unternehmen keine Hilfen für Heizöl und Pellets umfasst. Die Härtefallregelungen seien auf die Entlastung von Strom und leitungsgebundenen Energieträgern (Gas, Wärme) zu begrenzen und nicht auf leitungsungebundene Energieträger wie Heizöl und Pellets auszuweiten, heißt es dort.

Doch je nachdem kann es sein, dass dafür die Länder einspringen: Bayern will beispielsweise die Energie-Härtefallhilfen für die Betroffenen vollumfänglich übernehmen. „Wir ersetzen das Geld, das vom Bund fehlt“, sagte CSU-Chef und Ministerpräsident Markus Söder am Freitag nach einer Sitzung des Parteivorstands in München. Derzeit würden die Hilfsprogramme entsprechend vorbereitet, damit bei einer drohenden Überforderung der Energiekosten Hilfen beantragt werden könnten.

Ziel der Härtefallhilfen ist es, dass kleinere und mittlere Unternehmen zusätzlich Geld bekommen, wenn sie die Energiekrise besonders hart trifft. Der Bund stellt den Ländern über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds Gelder zur Verfügung. Die konkrete Auszahlung und Ausgestaltung der Hilfen erfolgt über die Länder.

Mit Material der dpa

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