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Bahn muss überall über Verspätungen informieren

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Berlin - Die Deutsche Bahn muss ihre Fahrgäste auch auf kleinen Bahnhöfen über Verspätungen oder Zugausfälle informieren. Das entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster.

Die Richter in Münster entschieden am Freitag, dass Aushänge mit der Telefonnummer einer Service-Hotline auf kleinen Bahnstationen nicht ausreichen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre von dem Richterspruch allerdings nur ein kleiner Teil der bundesweit rund 5500 DB-Bahnhöfe betroffen. Die Bahn kann gegen die Entscheidung Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. (Az. 16 A 494/13)

In dem Rechtsstreit geht es um eine Anordnung des Eisenbahnbundesamtes, wonach die Bahn auch ihre kleinen Stationen mit Anzeigetafeln oder einer Lautsprecheranlage ausrüsten muss. Das Verwaltungsgericht Köln hatte eine Klage der Bahn gegen diese Anordnung abgewiesen, die Berufung der Bahn gegen das Kölner Urteil wies nun das OVG Münster zurück.

Zur Begründung verwies der OVG-Senat auf die europäische Fahrgastrechte-Verordnung. Danach seien die Fahrgäste über Verspätungen zu unterrichten und nicht lediglich darüber zu informieren, wo die Informationen für sie bereitgestellt würden. Um ihrer Informationspflicht zu genügen, müsse die Bahn gegebenenfalls Investitionen vornehmen.

AFP

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