Minijobs: Gute Nachrichten für Geringverdiener. Ab Oktober steigt der Mindestlohn auf zwölf Euro, im Minijob sind dann 520 Euro im Monat erlaubt und wer knapp mehr als 520 Euro verdient, ist voll sozialversichert – für 30 Cent.
Mindestlohn: Er steigt im Oktober um satte 14,8 Prozent: Von 10,45 Euro auf zwölf Euro. Hierauf haben alle Arbeitnehmer Anspruch – auch Minijobber und jobbende Rentner. Es gibt nur wenuAusnahmen – etwa für Auszubildende.
Tipp 1: Viele Minijobber bekommen noch nicht einmal den Mindestlohn. Wer einen Stundenlohn von weniger als zwölf Euro erhält, kann auf eine Lohnerhöhung pochen – und diese auch vor dem Arbeitsgericht durchsetzen.
Tipp 2: Mindestlohn ist keine Verhandlungssache. Er kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden.
Zum 1. Oktober steigt die Minijobgrenze von 450 auf 520 Euro. Nach wie vor gilt: Die Jobs sind für Arbeitnehmer in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei. Ausnahme: In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht. Dafür fallen monatlich bei einem vollen 520-Euro-Job 18,72 Euro an Beiträgen an, es bleiben 501,28 Euro. Wer die Versicherungspflicht abwählt, vermeidet diesen Abzug. Interessant als Zweitjob: Drei von sieben Minijobbern sind bislang Arbeitnehmer mit Zweitjob. Als Nebenjob für Arbeitnehmer, die ohnehin in den Sozialversicherungen abgesichert sind, rechnet sich ein Neben-Minijob nach wie vor. Er bringt oft mehr als Überstunden im Hauptjob, bei denen die Steuerprogression zuschlagen würde.
Jenseits der 520-Euro-Marke beginnt der sogenannte Übergangsbereich der Midijobs. Dieser endet ab Oktober bei 1600 Euro (vorher: 1300 Euro). Bei dieser Lohnhöhe gelten verminderte Sozialversicherungsbeiträge. Neu ist: Am unteren Ende dieses Bereichs fallen fast keine Beiträge an. Bei einem Bruttoeinkommen von 520,01 Euro sind es sogar null Cent. Bei 521 Euro dann 30 Cent.
Dagegen erwerben 521-Euro-Jobber ohne eigenen Beitrag volle Ansprüche in allen Sozialversicherungen. Beispiele: Nach einem zwölfmonatigen Midijob mit einem Bruttolohn von 520,01 Euro besteht im Falle des Jobverlusts Anspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld in Höhe von 275,10 Euro (bei Anspruch auf Kindergeld). Jobber sind krankenversichert und können im Krankheitsfall nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ein monatliches Krankengeld in Höhe von 320 Euro erhalten. Weiterhin zahlt die Kasse bei Schwangerschaft auch Mutterschaftsgeld – meist in Höhe von 1287 Euro. All das gibt es für Minijobber nicht.
Tipp: Für vier von sieben Minijobbern ist derzeit der Minijob das einzige Arbeitsverhältnis. In diesem Fall gilt: Wer die Wahl zwischen einem geringfügigen 520-Euro-Job und einem versicherten 521-Euro-Job hat, sollte sich in der Regel für Letzteren entscheiden. Steuer kann allerdings anfallen. Jobber mit verdienendem Ehepartner sollten mit einem Internetrechner kalkulieren, wie sich das steuerlich auswirkt.
Wer bisher eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit Einkünften unter 1600 Euro brutto ausübt, kann sich im Oktober über ein teils kräftiges Plus bei der Lohnabrechnung freuen. Die Nettolöhne steigen zum Teil um mehr als 60 Euro. Bei einem Bruttoentgelt von 521 Euro gibt es ein Plus von 62,48 Euro. Wer monatlich brutto 1300 Euro verdient, profitierte bislang nicht von den Regeln im Übergangsbereich. Nun gibt es bei den Sozialversicherungsbeiträgen eine Entlastung um 28,84 Euro.
Tipp: Die neuen Regeln müssen Arbeitgeber ab Oktober bei den Lohn- und Gehaltsabrechnungen berücksichtigen. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Dennoch ist eine genaue Kontrolle der Oktober-Abrechnungen ratsam.
Mehr Informationen zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 53 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 29. September. Oder senden Sie einen mit 1,00 Euro frankierten und adressierten Rückumschlag plus 1,60 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Neue Minijob-Grenze“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf. Oder Sie senden eine E-Mail an: ratgeber@biallo.de. VON ROLF WINKEL
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