Grundsteuer: Was sich künftig für Mieter ändert

Ab 2025 gilt die neue Grundsteuer. Eigentümer müssen deshalb bis Ende Januar eine Grundsteuer-Erklärung abgeben. Die Reform dieser Steuer hat aber auch Auswirkungen auf Mieter.
Berlin – Die Reform der Grundsteuer ist ein gewaltiges Projekt für alle Beteiligten: 36 Millionen Grundstücke in Deutschland müssen neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer in Form einer Grundsteuer-Erklärung zwischen Juli und Januar einreichen müssen. Auch Mieter werden von der Reform betroffen sein.
Vermieter darf Grundsteuer auf den Mieter umlegen
Der Grund für die Grundsteuer-Reform: Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 eine Neuregelung gefordert, da die Finanzämter den Wert einer Immobilie bisher auf Grundlage völlig veralteter Daten berechnet hatten. Die aktuellen Daten, die die Eigentümer nun einreichen müssen, werden dann von den Behörden verrechnet und eine neue individuelle Steuerhöhe für die Betroffenen festgesetzt. Diese neue Grundsteuer tritt dann ab 2025 in Kraft.
Dabei betrifft die Grundsteuer-Reform nicht nur Eigentümer und Vermieter – sondern auch Mieter. Denn der Vermieter darf gemäß der Betriebskostenverordnung die Grundsteuer als Teil der Nebenkosten auf die Mieter umlegen – vorausgesetzt, die Übernahme der Nebenkosten wurde im Mietvertrag so festgelegt. Bei einem Mehrfamilienhaus wird die Grundsteuer auf den Anteil der Wohnfläche der vermieteten Wohnung heruntergebrochen.
Grundsteuer könnte in manchen Regionen ab 2025 höher ausfallen
Mieter zahlten dem Deutschen Mieterbund zufolge bisher durchschnittlich 18 Cent Grundsteuer pro Quadratmeter und Monat. Wer beispielsweise also eine Wohnung mit 100 Quadratmetern mietet, muss durchschnittlich rund 216 Euro jährlich für die Grundsteuer berappen. Wie hoch die Beträge dann nach der Grundsteuer-Reform sein werden, wird allerdings erst 2024 klar, wenn die Kommunen die Hebesätze für die Grundsteuer festsetzen.
Die Hebesätze der Kommunen sind ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Grundsteuer. So können Gemeinden dafür sorgen, dass die Einnahmen auch nach der Reform konstant bleiben. Ob dies dann auch so eintritt, ist jedoch noch offen. Experten warnen, dass es auch sein kann, dass die Grundsteuer in manchen Regionen höher ausfallen wird als bisher.
Sascha Matussek, Steuerberater, Partner und Geschäftsführer bei der Kanzlei Winheller, sagte dem Handelsblatt: „Gerade in Ostdeutschland ist zu befürchten, dass die Grundsteuer erheblich teurer wird und sich teilweise verdoppelt oder verdreifacht.“ Denn vor allem in Ostdeutschland wurden bisher veraltete Werte zur Berechnung der Grundsteuer verwendet – und in den vergangenen Jahren haben Immobilien meist eine immense Wertsteigerung verzeichnet.
Allerdings haben Betroffene bis dahin noch etwas Zeit: Die Auswirkungen der Grundsteuer-Reform werden Mieter erstmalig mit der Nebenkostenabrechnung für 2025 zu spüren bekommen, die 2026 von den Vermietern verschickt wird. Diese sollten sie dann genau darauf prüfen, ob der Vermieter die Änderungen bei der Grundsteuer richtig weitergibt.