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Grundsteuer-Erklärung: Bund schafft seine eigene Deadline nicht – „Frechheit gegenüber Eigentümern“

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Von: Lisa Mayerhofer

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Bei der Grundsteuererklärung müssen nicht alle Räume angegeben werden. (Symbolfoto)
Für die geplante Grundsteuer-Reform müssen 36 Millionen Immobilien neu bewertet werden. (Symbolfoto) © Armin Weigel/dpa

Die Zeit wird knapp: Bis Ende Januar müssen Eigentümer ihre Grundsteuer-Erklärung abgegeben haben. Die Deadline für den Bund ist dagegen erst Ende September.

Berlin – Für die geplante Grundsteuer-Reform müssen 36 Millionen Immobilien neu bewertet werden. Mehr als 16 Millionen Deutsche haben die dazu nötige Grundsteuer-Erklärung schon gemacht – das ist aber nicht einmal die Hälfte derjenigen, die dazu verpflichtet sind. Die Frist läuft Ende Januar ab.

Frist für Grundsteuer-Erklärung läuft bald ab

Eine weitere Verlängerung der Deadline zeichnet sich bisher nicht ab. Denn als Fristende war ursprünglich schon der 31. Oktober 2022 vorgesehen. Wegen der schleppenden Abgabe hatte das Bundesfinanzministerium die Abgabefrist aber noch einmal um drei Monate verlängert – auf den 31. Januar 2023.

Für unzählige Eigentümer in Deutschland bedeutet das, dass sie nun noch einen Endspurt hinlegen müssen, um die Grundsteuer-Erklärung fristgerecht abgeben zu können. Wer die Deadline verpasst, dem könnte ein Verspätungszuschlag drohen. Verbände empfehlen Betroffenen auch deshalb, die Grundsteuer-Erklärung noch rechtzeitig einzureichen.

Grundsteuer-Erklärung: Bund hat bis Ende September Zeit

Währenddessen hat der Bund mehr Zeit für seine Grundsteuer-Erklärungen – und zwar bis Ende September 2023. Dies geht aus einer Antwort des Finanzministeriums auf eine schriftliche Frage des CDU-Bundestagsabgeordneten Christoph Ploß hervor, die dem Spiegel vorliegt. 

Der Bund muss Grundsteuer-Erklärungen für etwa 26.000 Liegenschaften abgeben. Deshalb sei eine „umfangreiche Datenerhebung, -pflege und -qualitätssicherung“ erforderlich, heißt es laut Spiegel in der Antwort der Regierung von dem Parlamentarischen Staatssekretär Florian Toncar (FDP). Auch wenn der größte Teil der Immobilien des Bundes von der Grundsteuer befreit sei, müssten für diese trotzdem eine Erklärung abgegeben werden.

„Allerdings liegen zu den Liegenschaften mit Grundsteuerbefreiung bislang keine beziehungsweise lediglich deutlich veraltete Informationen bei den zuständigen Finanzverwaltungen vor“, zitiert der Spiegel weiter aus der Antwort der Regierung. Da deshalb eine einzelne Einreichung nicht sinnvoll sei, habe man sich für „eine IT-Lösung“ entschieden. Die ersten Blöcke dieser Grundsteuer-Erklärungen sollen im Januar abgegeben werden.

Ploß: „Frechheit gegenüber Eigenheimbesitzern in Deutschland“

Ploß zeigt sich gegenüber dem Magazin mit der Antwort unzufrieden: „Millionen Eigenheimbesitzer und Steuerberater sind gezwungen, bis Monatsende unter Hochdruck und rechtlichen Unsicherheiten ihre Grundsteuer-Erklärung fertigzustellen. Dabei hat das zuständige Finanzministerium selbst noch keine einzige Steuererklärung für seine Immobilien abgegeben“, sagte er.

Auf Twitter schreibt der CDU-Abgeordnete: „Den Bürgern eine viel zu knappe Frist für die Grundsteuer-Erklärung aufzudrücken, die nicht einmal die eigene Verwaltung einhalten kann, ist eine Frechheit gegenüber den Eigenheimbesitzern in Deutschland.“

Gitte Connemann, Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), sagte dazu in der Rheinischen Post: „Der Fiskus ist selbst nicht in der Lage, die komplizierten Grundsteuer-Erklärungen fristgerecht abzugeben.“

Grundsteuer: Reform soll Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen

Die Erklärungen müssen im Rahmen der Reform der Grundsteuer eingereicht werden, damit das Finanzamt mit den aktuellen Daten die neue Grundsteuer berechnen kann. Das Bundesverfassungsgericht hatte das aktuelle Bewertungssystem 2018 für verfassungswidrig erklärt, weil gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt werden. Die bisherige Berechnung basiert auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten – im Westen stammen sie von 1964, im Osten von 1935. Erhalten bleiben soll der Grundsatz, dass sich die Bewertung am Wert einer Immobilie orientiert.

Mit Material der AFP

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