Grundsteuer-Erklärung: CSU fordert Fristverlängerung – Verbände wollen klagen
Die Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung läuft Ende Januar aus – bisher haben Eigentümer ihre Erklärung nur zögerlich eingereicht. Die CSU fordert eine Fristverlängerung.
Berlin – Bis zur Deadline für die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung sind es nur noch wenige Tage – doch währenddessen wächst auch die Kritik an der Reform. Die CSU fordert zudem eine weitere Fristverlängerung für die Eigentümer, die ihre Grundsteuer-Erklärung noch abgeben müssen.
Grundsteuer-Erklärung: CSU fordert Fristverlängerung
Unions-Fraktionsvize Ulrich Lange (CSU) sagte der Bild: „Die Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung muss verlängert werden. Auch kann es nicht sein, dass Bürger und Betriebe gegängelt werden, der Bund aber für die eigenen Liegenschaften mit September eine Extrawurst bekommt.“
Der Hintergrund dazu: In einer Antwort auf die Anfrage eines CDU-Bundestagsabgeordneten hatte das Finanzministerium eingeräumt, dass für die Liegenschaften des Bundes erst bis Ende September alle Grundsteuer-Erklärungen abgegeben werden könnten.
Verbände wollen neue Grundsteuer vors Verfassungsgericht bringen
Kritik kommt auch vom Bund der Steuerzahler. Präsident Reiner Holznagel sagte der Zeitung, es sei offensichtlich, dass die neue Steuer so nicht funktioniere, viele Ungerechtigkeiten berge und am Ende zu deutlichen Mehrbelastungen führe.
„Deshalb werden wir die neue Grundsteuer in fast allen Bundesländern bis vors Bundesverfassungsgericht bringen“, kündigte Holznagel an. Dieses Vorhaben verfolge der Bund der Steuerzahler gemeinsam mit dem Immobilieneigentümer-Verband „Haus und Grund“. Dessen Präsident Kai Warnecke sagte: „Die Grundsteuer ist viel zu kompliziert, intransparent und ungerecht.“
Der Deutsche Mieterbund forderte wiederum, dass die Grundsteuer nicht länger über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt wird. Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz sagte der Bild: „Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden, daher müssen diese Kosten von Vermietern getragen werden.“
Neue Grundsteuer: Erheblicher Arbeitsaufwand für Finanzämter
Durch die im Jahr 2019 beschlossene Grundsteuer-Reform greifen ab 2025 neue Methoden für die Berechnung der Steuer. Die Finanzämter verzeichnen durch die neuen Erklärungen einen erheblichen Arbeitsaufwand, während viele Grundbesitzer mit den Formularen nicht klarkommen. Wegen der schleppenden Abgabe hatte das Bundesfinanzministerium die Abgabefrist bereits um drei Monate von Ende Oktober auf Ende Januar verlängert. (lma/dpa)