Grundsteuer-Erklärung: Diese Bußgelder drohen, wenn Eigentümer die Frist verpassen
Bis Ende Januar haben Eigentümer noch Zeit, ihre Grundsteuer-Erklärung abzugeben. Wer die Frist verpasst, läuft Gefahr, ordentlich draufzahlen zu müssen.
Berlin – Am 31. Januar 2023 ist es so weit: Dann endet die Abgabefrist für die Grundsteuer-Erklärung, die alle Eigentümer in Deutschland einreichen müssen. Wer die Frist verpasst, muss nicht nur mit Bußgeldern rechnen, warnt eine Expertin.
Warum müssen Eigentümer eine Grundsteuer-Erklärung abgeben?
Die Steuerbehörden brauchen bis Ende Januar von allen Eigentümern Daten, selbst wenn sie nur einen Kleingarten besitzen. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert, die in einer Art zusätzlicher Steuererklärung über die Steuersoftware „Elster“ oder ein Portal des Finanzministeriums hochgeladen werden müssen.
Für die Neuberechnung müssen fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Ab 2025 soll dann die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland.
Wie viel Grundsteuer die einzelnen Eigentümer ab 2025 tatsächlich zahlen müssen, wird noch eine Weile offen bleiben. Denn das hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab.
Könnte die Frist noch einmal verlängert werden?
Laut aktuellem Stand muss die Grundsteuer-Erklärung bis zum 31. Januar abgegeben werden – ursprünglich war der 31. Oktober 2022 als Deadline geplant. Doch nachdem nur wenige Grundsteuer-Erklärungen abgegeben wurden und es zahlreiche Beschwerden wegen unnötiger Komplexität gegeben hatte, wurde die Frist bis Ende Januar 2023 verlängert. Ob es eine weitere Verlängerung gibt, ist unklar.
Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) erinnerte im Oktober allerdings daran, dass die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen ist. Er bitte daher alle, die Erklärung möglichst rasch abzugeben. „Gemacht werden muss die Erklärung, daran ändert auch eine längere Frist nichts.“ Ähnlich lautete ein Appell des Finanzministers aus Baden-Württemberg, Danyal Bayaz (Grüne): „Die Bürgerinnen und Bürger haben nun etwas mehr Zeit, die sollten sie jetzt aber auch nutzen.“

Grundsteuer-Frist verpasst: Diese Bußgelder drohen
Wer die Frist verpasst, muss mit Bußgeldern rechnen. Denn bei der Grundsteuer-Erklärung gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie bei einer Einkommensteuererklärung, sagte Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) der Deutschen Handwerkszeitung. Das bedeutet, dass die Finanzämter bei einer verspäteten Abgabe erst einmal ein Erinnerungsschreiben mit einer neuen Frist verschicken könnten – doch das sei keine Pflicht. Dann drohen Zwangsgelder und Verspätungszuschläge, erklärt die Expertin.
Dabei werde laut Bauer das Zwangsgeld erst im Zuge einer weiteren festgesetzten Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärung angedroht. Sollte auch nach dieser Frist keine Abgabe erfolgen, werde das Zwangsgeld festgesetzt. Diese betrage der Deutschen Handwerkszeitung zufolge meist zwischen 25 und 250 Euro – oder auch mehr. Im schlimmsten Fall könnten bis zu 25.000 Euro Zwangsgeld fällig werden. Beim Verspätungszuschlag betrage die Höhe Bauer zufolge 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro für jeden angefangenen Monat nach Fristverstreichung.
Grundsteuer: Finanzamt kann auch Schätzungen vornehmen
Darüber hinaus kann das Finanzamt bei der Berechnung der Grundsteuer eine Schätzung vornehmen, wenn die Daten vom Eigentümer nicht eingereicht werden. Das Problem: Meist ist diese Schätzung für den Eigentümer von Nachteil, da die Finanzämter großzügig runden würden, so Bauer der Deutschen Handwerkszeitung zufolge. Außerdem seien die Eigentümer damit immer noch in der Pflicht, eine Erklärung abzugeben – meist etwa innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Erteilung des Schätzungsbescheides.
Das bedeutet für Eigentümer: Sie kommen auch nach Fristende nicht darum herum, ihre Grundsteuer-Erklärung abgeben zu müssen – zahlen aber eventuell noch Bußgelder drauf und müssen nachteilige Schätzungen hinnehmen. Es lohnt sich also, die Grundsteuer-Erklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben. Wer es nicht bis zur Deadline schafft, kann einen Antrag auf Fristverlängerung stellen – dieser muss aber für die Ämter ausreichend begründet sein.
Mit Material der dpa