Grundsteuer: Frist verpasst? Das kann teuer werden
36 Millionen Haushalte müssen bis Ende Oktober ihre Erklärung zur Grundsteuer abgeben. Wer die Frist verpasst, muss mit einer Geldstrafe rechnen.
Berlin/München – Bis zum 31. Oktober müssen alle Grundstückseigentümer in Deutschland eine Grundsteuererklärung abgeben. Dann läuft die Frist für die Extra-Erklärung ab. Beim Ausfüllen der Formulare tun sich jedoch etliche Eigentümer schwer. Viele klagen über unverständliche Formulierungen und einen Berg an Unterlagen, die benötigt werden. Das dürfte gemeinsam mit den Sommerferien den bislang vergleichsweise überschaubaren Rücklauf erklären.
Grundsteuer: Nicht einmal jeder Fünfte hat Erklärung abgegeben
Wie eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums mitteilte, sind bislang erst knapp 18 Prozent der Erklärungen abgegeben worden. 6,2 Millionen Formulare seien online ausgefüllt worden, rund 584.000 Erklärungen seien in Papierform eingegangen. Fast 36 Millionen Grundstücke müssen jedoch neu bewertet werden. Es hat also noch nicht einmal jeder fünfte Eigentümer die Formulare ausgefüllt.
Doch was passiert eigentlich, wenn man die Frist verpasst und die Erklärung nicht abgibt? Sollte die Steuererklärung nicht abgegeben werden, können Finanzämter den Eigentümern einen Säumniszuschlag auferlegen, wie Capital.de berichtet. Dieser kann sogar mehrere hundert Euro betragen. Sollte der Grundbesitzer dann immer noch nicht reagieren, kann ein Bußgeld verhängt werden – und das kann laut focus.de bis zu 25.000 Euro kosten.
Grundsteuer: Fristverlängerung nur in Ausnahmefällen
Sollte man bemerken, dass man es bis Fristende nicht schafft, die Grundsteuererklärung abzugeben, kann man beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Das Landesamt für Steuern in Bayern hat Capital.de jedoch erklärt, dass dies nur „in begründeten Fällen“ möglich sei.
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Doch vielleicht gibt es ja noch mehr Zeit für alle Betroffenen. Denn Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) machte klar, dass er offen für eine mögliche Fristverlängerung sei. Zuständig seien aber die Länder. Falls es zu einer Verlängerung kommen sollte, wäre es wünschenswert, dass sich die Länder auf eine „gemeinsame Frist“ einigen würden, sagte die Sprecherin. (ph/dpa)