Viele der bislang versandten Grundsteuer-Messbescheide weisen teils stark gestiegene Beträge aus, weil die Bodenrichtwerte an die Preisentwicklung der letzten Jahrzehnte angepasst wurden. Allerdings lassen die Bescheide noch keinen Rückschluss auf die ab 2025 zu erwartende konkrete Steuerlast zu, weil die Kommunen die sogenannten Hebesätze neu festlegen müssen. Offiziellen Ankündigungen zufolge soll die Reform aufkommensneutral sein, es gibt jedoch Befürchtungen, dass es in vielen Fällen tatsächlich deutlich höhere Belastungen geben könnte.
Der Bund der Steuerzahler und andere Organisationen rufen daher dazu auf, gegen hohe Bescheide Einspruch einzulegen, weil man sonst Gefahr laufe, von späteren Korrekturen nicht zu profitieren. Köbler plädierte daher für den Vorläufigkeitsvermerk. Dann müssten die einzelnen Bürgerinnen und Bürger keinen Einspruch mehr einlegen, weil eine automatische Korrektur erfolge, wenn es zu Änderungen der Steuerberechnung kommt. bk/pe