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Grundsteuer: Bayern, Berlin oder Hessen - In welchen Regionen die größten Erhöhungen drohen

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Von: Lisa Mayerhofer

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Die Grundsteuer wird neu berechnet. Das bedeutet für viele Eigentümer auch, dass sie dann mehr Geld an den Staat berappen müssen – je nach Lage und Bundesland.

Berlin – Es ist ein gewaltiger Aufwand für alle Beteiligten: Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer in Form einer Grundsteuer-Erklärung zwischen Juli und Oktober einreichen müssen.

Der Grund: Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 eine Neuregelung gefordert, da die Finanzämter den Wert einer Immobilie bisher auf Grundlage völlig veralteter Daten berechnet hatten. Die aktuellen Daten, die die Eigentümer jetzt einreichen müssen, werden dann von den Behörden verrechnet und eine neue individuelle Steuerhöhe für die Betroffenen festgesetzt.

Experte: In Ostdeutschland könnte sich die Grundsteuer teilweise verdreifachen

Dabei kann es sein, dass es für manchen Eigentümer ab 2025 dann teurer wird als bislang. Denn bisher wurden in den ostdeutschen Bundesländern bei der Grundsteuer-Berechnung Werte aus dem Jahr 1935 herangezogen, im Westen Werte von 1964. Da der Wert von Grundstücken und Immobilien in Deutschland in den vergangenen Jahren meist stark angestiegen ist, müssen viele Eigentümer mit deutlich höheren Steuersätzen rechnen – vor allem in Ostdeutschland.

Jochen Brückmann vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer warnt im Magazin kommunal.de: „Mit der Reform der Grundsteuer werden Eigenheimbesitzer vor allem in Ostdeutschland deutlich stärker belastet.“ Auch Sascha Matussek, Steuerberater, Partner und Geschäftsführer bei der Kanzlei Winheller, sagte dem Handelsblatt: „Gerade in Ostdeutschland ist zu befürchten, dass die Grundsteuer erheblich teurer wird und sich teilweise verdoppelt oder verdreifacht.“

Grundsteuer
Das jeweilige Bundesland spielt bei der Berechnung des neuen Grundsteuerwertes eine große Rolle. (Archivbild) © Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

Bundesland spielt bei der Höhe der Grundsteuer eine zentrale Rolle

Anders ist das in Bayern: Dort wird bei der Berechnung der Grundsteuer die Lage nicht berücksichtigt. „Für zwei gleich große Wohnungen in München in Bestlage und einfacher Wohnlage wird künftig Grundsteuer in derselben Höhe fällig“, erklärt Peter Jung, Steuerberater bei Ernst & Young, dem Wirtschaftsmagazin. Bisher habe die Lage die Steuer unmittelbar beeinflusst, künftig hängt sie nur noch von der Fläche ab.

Das Bundesland spielt bei der Berechnung des neuen Grundsteuerwertes eine große Rolle: Elf Bundesländer wie etwa Berlin wenden dafür das sogenannte Bundesmodell an, bei dem der Bodenrichtwert und die Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete eine große Rolle spielen. Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hessen legen dagegen eigene Modelle bei der Berechnung zugrunde. So spielt in Bayern die Lage keine Rolle, in Hessen allerdings schon. In Baden-Württemberg ist neben Größe und Lage zudem auch die Bebauung wichtig.

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Grundsteuer: Bebaut oder unbebaut?

Auch die Art des Eigentums wirkt sich darauf aus, ob es zu einer Steuererhöhung kommt oder nicht: Teurer wird es beispielsweise für Besitzer von unbebauten Grundstücken, die bisher nur eine geringe Steuerlast hatten. Denn mit der neuen „Grundsteuer C“ sollen Grundstücksspekulationen vermieden und Wohnungsbau gefördert werden.

Wer dagegen in strukturschwachen Gegenden mit sinkenden Immobilienwerten lebt, kann auf sinkende Beiträge hoffen. Matussek schätzt im Handelsblatt, dass es auch Vorteile für Eigentümer von Mehrparteienhäusern gibt. Der Grund: Diese Häuser können meist einen höheren Anteil an Nutzflächen vorweisen, die nicht in die Steuerberechnungen miteinfließen.

Eigentümer müssen sich allerdings noch gedulden, bis sie erfahren, wie hoch ihre individuelle Steuerlast konkret ist: Den Bescheid über den neuen Grundsteuerwert verschicken die Finanzämter wohl bis Ende 2023 - je nachdem, ob es nun eine Fristverlängerung für die Bürger bei der Abgabe der Grundsteuer-Erklärung noch geben wird oder nicht.

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