Grundsteuererklärung: Finanzämtern droht „gigantische Einspruchswelle“

Die Reform der Grundsteuer bringt die Finanzämter an ihre Belastungsgrenzen: Neuen Berechnungen zufolge droht den Behörden nicht nur durch unzählige Einsprüche jede Menge zusätzliche Arbeit.
München – Die Reform der Grundsteuer ist schon jetzt unbeliebt. Bis Ende Januar mussten alle Eigentümer in Deutschland eine Grundsteuererklärung abgeben – nur Bayern hat die Frist noch einmal verlängert. Doch die Finanzämter müssen nun nicht nur die Erklärungen zur Grundsteuer abarbeiten – ihnen droht wohl noch zusätzlich eine enorme Mehrarbeit durch die Einsprüche gegen die Neubewertung von Grundstücken.
Denn: Auf Basis bisheriger Zahlen der Landesbehörden sei davon auszugehen, dass rund 1,5 Millionen Eigentümer Einspruch erheben werden, erklärte der Geldratgeber Finanztip am Wochenende. Die Finanzämter könnte dies personell an ihre Grenzen bringen.
Experte: „Gigantische Einspruchswelle kommt auf die Finanzämter zu“
Finanztip fragte Anfang Februar die Landesbehörden der Bundesländer nach bis dahin eingegangenen Einsprüchen gegen versendete Grundsteuerbescheide. 13 der 16 Länder machten entsprechende Angaben. Danach gingen mindestens 350.000 Einsprüche ein.
„Die Einspruchsquote im Verhältnis zu den bearbeiteten Grundsteuererklärungen reicht dabei von 1,29 Prozent in Schleswig-Holstein bis zu geschätzten zehn Prozent in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern“, erklärte Finanztip. Keine Angaben machten zunächst Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Bis Anfang Februar waren laut Finanztip rund neun Millionen von 36 Millionen Grundsteuererklärungen bearbeitet worden.
„Rechnet man die uns vorliegenden Zahlen hoch, wird klar, welche gigantische Einspruchswelle auf die Finanzämter zukommt, sobald diese den verbleibenden Großteil der Bescheide zur Grundsteuer verschickt haben“, sagte Finanztip-Steuerexperte Jörg Leine. Zu erwarten seien insgesamt 1,5 Millionen Einsprüche.
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Grundsteuer: Bund der Steuerzahler fordert vorläufige Bescheide
„Die Finanzämter haben wegen der Grundsteuererklärung personell deutlich aufgestockt, doch die große Zahl potenzieller Einsprüche dürfte die Beamten an ihre Grenzen bringen“, erklärte Leine weiter. In den vergangenen Jahren hätten die Beamtinnen und Beamten im Schnitt jährlich insgesamt etwas mehr als drei Millionen Einsprüche bearbeitet – im Verhältnis dazu seien 1,5 Millionen zusätzliche Einsprüche enorm.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat die Länderfinanzminister deshalb schon im Vorfeld zum Eingreifen aufgefordert. Die Länderfinanzminister sollten die Finanzämter anweisen, die Bescheide nur vorläufig zu erlassen, sagte BdSt-Präsident Reiner Holznagel gegenüber Merkur.de. Auf diese Weisen würden Einsprüche unnötig werden und die Finanzämter somit entlastet. Zudem forderte Holznagel, dass die Finanzämter davon absehen sollten, Zuschläge für verspätete Grundsteuer-Meldungen zu erlassen.
Grundsteuer-Erklärung: Mehrarbeit auch durch säumige Eigentümer
Im Zuge der Grundsteuerreform müssen bundesweit Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Besitzer von Häusern, Wohnungen und Grundstücken müssen für die Erklärung eine Reihe von Daten übermitteln. Dann werden die Bescheide verschickt. Die Abgabefrist für die Erklärung war Ende Januar abgelaufen. Bis dahin fehlte jedoch noch jede vierte Erklärung.
Auch dadurch entstehe den Finanzämtern Mehrarbeit, denn in den kommenden Wochen müssten sie sich um den Versand von Millionen an Erinnerungsschreiben an säumige Eigentümer kümmern, erklärte Experte Leine. „Danach wird es darum gehen, Verspätungszuschläge festzusetzen sowie Zwangsgelder anzudrohen. Und schließlich wird immer noch eine große Zahl an Grundstücken verbleiben, deren Wert die Finanzbeamten schätzen müssen.“ (lma/AFP)