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Grundversorgung für Strom und Gas: Was das ist und wer darauf Anspruch hat

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Von: Patricia Huber

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Beim Thema Energiekrise fällt immer wieder der Begriff Grundversorgung. Doch was genau ist das eigentlich und wer hat Anspruch darauf? Die wichtigsten Punkte im Überblick.

München – Die Preise für Gas und Strom haben in diesem Jahr Rekordhöhen erreicht. Viele Verbraucher haben in den vergangenen Monaten satte Preiserhöhungen ihrer Energieversorger erhalten. Daher erwägen immer mehr einen Tarifwechsel. Doch dabei ist Vorsicht geboten: Neukundentarife sind häufig deutlich teurer. Als Alternative wird hier immer wieder die Grundversorgung genannt. Doch was genau ist das eigentlich? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zur Grundversorgung zusammengefasst.

Was versteht man unter Grundversorgung?

Die Grundversorgung ist laut Definition der Bundesnetzagentur die Lieferung von Strom und Gas durch den Grundversorger an Haushaltskunden zu allgemeinen Preisen und Bedingungen.

Woher weiß ich, wer mein Grundversorger ist?

Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in einer Kommune bzw. Region die meisten Haushaltskunden mit Strom oder Gas beliefert. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, herauszufinden, wer der Grundversorger an Ihrem Wohnort ist. Die einfachste Lösung: Fragen Sie bei Ihrem Netzbetreiber nach. Dieser kann Ihnen den Namen des örtlichen Grundversorgers nennen. Häufig ist der Grundversorger jedoch auch auf der Website der Stadt oder der Stadtwerke aufgeführt.

Was ist der Unterschied zwischen der Grundversorgung und der Ersatzversorgung?

Wenn beispielsweise der eigentliche Energielieferant das Recht auf Netznutzung verliert, oder es bei einer Vertragsumstellung Verzögerungen gibt, kommt es zu einer Ersatzversorgung. Hier springt der Grundversorger mit einer gesetzlich angeordneten Notversorgung ein. Diese Versorgung erfolgt maximal drei Monate lang – dann muss ein neuer Energieliefervertrag abgeschlossen worden sein. Für die Ersatzversorgung gelten viele Vorschriften, die auch für die Grundversorgung gelten. Ein entscheidender Unterschied ist jedoch der Preis. Denn in der Ersatzversorgung dürfen die Preise zum ersten und zum fünfzehnten eines Monats angepasst werden. Die Bundesnetzagentur weist daher auf ihrer Website auch darauf hin, dass es sinnvoll ist, sich möglichst schnell einen neuen Lieferanten zu suchen. Denn die Ersatzversorgung ist vergleichsweise teuer.

Ist die Grundversorgung günstiger als die anderen Tarife auf dem Markt?

Ja, häufig sind die Grundversorgungstarife die günstigsten. Etwa zwei Drittel der Grundversorgungstarife sind günstiger, als die Sondertarife, erklärte Marion Gaksch, Juristin für Energierecht bei der Verbraucherzentrale Bayern gegenüber Merkur.de. Viele Kunden haben daher ihre teuren Tarife gekündigt und sich in die Grundversorgung fallen lassen. Das hatte zur Folge, dass viele Grundversorger für Neukunden höhere Preise verlangt haben. Das ist aber laut Gesetzgeber ab dem 1. November 2022 nicht mehr zulässig.

Kann mich der Grundversorger ablehnen?

In der Regel nicht. Eine Ablehnung wäre nur dann möglich, wenn eine Aufnahme für den Energieversorger aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar wäre.

Kann man auch dauerhaft in der Grundversorgung bleiben?

Ja. Anders als bei der Ersatzversorgung kann man die Grundversorgung auch dauerhaft in Anspruch nehmen.

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Kann mich der Grundversorger kündigen?

Eine Kündigung durch den Grundversorger ist nur in Ausnahmefällen möglich. Eine ordentliche Kündigung ist demnach nur dann möglich, wenn die Lieferung von Strom oder Gas aus wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden kann. Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn:

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