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Nächster Kosten-Hammer für Hausbesitzer: EU plant Sanierungs-Pflicht

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Von: Patricia Huber

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Nach Habecks Heizungsverbot plant nun auch die EU wichtige Änderungen für Hauseigentümer. Schon bald könnte Sanieren zur Pflicht werden.

Berlin – Ab 2024 möchte das Bundeswirtschaftsministerium den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen verbieten. Besonders bei Hauseigentümern sorgte das für Aufregung, schließlich ist die Umstellung auf andere Heizmethoden häufig mit deutlich höheren Kosten verbunden. Kaum konnte diese Nachricht ein wenig sacken, droht nun der nächste Kosten-Schock – dieses Mal vonseiten der EU.

EU-Pläne zur Gebäudesanierung: Mindestens Energiestandard D

Laut einem EU-Richtlinienentwurf, der Bild vorliegt, soll schon bald eine Sanierungspflicht kommen. Wie die Zeitung berichtet, sollen demnach bis 2033 alle Wohngebäude in Deutschland den Energiestandard D erreichen. Das soll den Energieverbrauch reduzieren und zum Klimaschutz beitragen. Schließlich plant die EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden.

Gebäudeenergieeffizienzklasse D

Die Gebäudeenergieeffizienzklasse D in Deutschland bedeutet, dass der spezifische Energieverbrauch des Gebäudes zwischen 100 und 130 kWh/m²a liegen muss. Der Energieverbrauch wird anhand eines Energieausweises berechnet, der auch Informationen zu energetischen Schwachstellen und Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz enthält.

An diesen Zielen ist vorerst nichts auszusetzen, doch eine Sanierung ist immer mit Kosten verbunden. Bessere Dämmungen und Fenster-Austausch und Co. sind schließlich teuer. „Das ist Politik aus dem Wolkenkuckucksheim. Das ist weder bezahlbar noch umsetzbar“, beklagt Haus&Grund-Verbandschef Kai Warnecke gegenüber Bild. Der Verband befürchtet Kosten zwischen 15.000 und 100.000 Euro pro Wohneinheit.

Derweil hakt es in Deutschland massiv beim Wohnungsbau: 2022 wurden weit weniger Bauvorhaben in die Tat umgesetzt, als ursprünglich geplant.

Pflicht-Sanierung: Wer soll das bezahlen?

Zum Thema Kosten äußert sich auch die EU auf einer gesonderten Fragen-und-Antworten-Website. Dort heißt es: „Energetische Renovierungen zahlen sich im Laufe der Zeit von selbst aus, da die Energierechnungen niedriger ausfallen und die dadurch erzielten Einsparungen in der Regel die für die Verbesserung der Gesamteffizienz eines Gebäudes erforderlichen Investitionen um ein Vielfaches übertreffen.“ Um die Renovierung anzuschieben, stehen EU-Gelder in Höhe von bis zu 150 Milliarden Euro zur Verfügung. Wie diese verteilt werden und wie Eigentümer daran kommen, ist noch nicht geklärt.

Und was passiert, wenn man sich nicht an die Sanierungsvorgaben hält? Das müssen letztlich die einzelnen Länder selbst entscheiden. „Der Kommissionsvorschlag gibt den Mitgliedstaaten Flexibilität dabei, welche Maßnahmen sie einführen wollen, um die in der Richtlinie festgelegten Ziele zu erreichen“, teilte die Kommission dazu auf Anfrage der dpa mit.

Dramatische Maßnahmen, wie etwa Enteignungen, Nutzungsverbote oder Vermietungs- oder Verkaufsverbote sieht der Vorschlag der EU-Kommission nicht vor. Über die Sanktionen entscheiden die Mitgliedsstaaten. Diese müssen jedoch wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Denkbar wären Bußgelder oder auch Steuererhöhungen für Häuser mit schlechter Energieeffizienz. Vorerst muss aber ohnehin das EU-Parlament über den Kommissionsvorschlag abstimmen. Erst dann können Details ausgearbeitet werden. (ph/dpa)

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