Gesunkene Löhne: Wohlfahrtsverband schlägt Alarm - „Grundsicherung wird ab Januar voraussichtlich gesenkt“

Empfänger von Hartz-IV und Alterssicherung müssen nach Einschätzung des Paritätischen Wohlfahrtsverbands den Gürtel zum Jahreswechsel noch enger schnallen.
München - Der Chef des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Ulrich Schneider, hat einen radikalen Kurswechsel bei der Berechnung von Hartz IV* und der Alterssicherung gefordert. Wenn die bestehende Berechnungsgrundlage nicht zeitnah geändert werde, drohe zum Jahreswechsel eine Senkung der Grundsicherung, warnte Schneider. Dann erhielten die 7,2 Millionen Leistungsbezieher in Deutschland noch weniger Geld als bislang. Merkur.de sprach mit Schneider über die Berechungsgrundlagen, lange Vorlaufzeiten und mögliche Anpassungen.
Herr Schneider, im Mai lag die Inflationsrate bei 2,5 Prozent. Das ist der höchste Stand seit 2011. Die gefühlte Inflation für Produkte des täglichen Bedarfs lag mit 4,1 Prozent sogar noch darüber. Volkswirte erwarten, dass die Teuerungsrate auch in der zweiten Jahreshälfte weiter steigt. Wie besorgt sind Sie?
Die Kaufkraftverluste machen uns in der Tat sehr große Sorgen. Die Regelsätze sind nachweislich viel zu gering bemessen. Aktuell stehen einer allein lebenden Person pro Monat gerade 446 Euro für die Sicherung des Existenzminimums zu. Nach unseren Berechnungen müsste die Grundsicherung aber bei 644 Euro liegen. Zu sehr ähnlichen Größenordnungen sind übrigens auch die Diakonie, die Linke und die Grünen gekommen.
Dazu kommt, dass wichtige weitergehende Hilfsangebote während der Corona-Pandemie deutlich zurückgefahren worden sind, denken Sie an die Tafeln, die vor Corona immerhin rund zwei Millionen Menschen versorgt haben, aber zwischenzeitlich schließen mussten, oder geschlossene Sozial-Kaufhäuser. Dort können Menschen, die von Grundsicherung leben, Dinge des täglichen Bedarfs oder kleinere Einrichtungsgegenstände besorgen.
Außerdem hat die Pandemie dazu geführt, dass zusätzliche Aufwendungen notwendig geworden sind. Das gilt etwa für Masken oder Desinfektionsmittel, die in der Berechnung der Grundsicherung gar nicht enthalten sind. Wenn also zentrale Unterstützungsangebote wegfallen, neue Belastungen durch die Pandemie hinzukommen und gleichzeitig auch noch die Lebenshaltungskosten steigen, führt das Menschen in Grundsicherung zu existentieller Not.
Also muss die Grundsicherung dringend erhöht werden?
Ja. Aber das Schlimme ist: Nach aktuellem Stand wird es im kommenden Jahr trotz dieser Ausgangslage wohl keine Erhöhung geben. Stattdessen wird die Grundsicherung zum Jahreswechsel voraussichtlich sogar gesenkt.
Wie kommen Sie darauf?
Die Höhe der Grundsicherung richtet sich nach einem Mischindex aus den Lebenshaltungskosten und der Lohnentwicklung. Aber die Löhne sind während der Corona*-Pandemie gesunken. Das liegt an der sprunghaft gestiegenen Kurzarbeit, aber auch an den gestiegenen Arbeitslosenzahlen. Im Effekt kann das dazu führen, dass die Grundsicherung sogar sinkt. Wir haben deshalb in einem Brief an Bundessozialminister Hubertus Heil appelliert, dafür Sorge zu tragen, dass bei der nächsten Festsetzung der Grundsicherung die Inflationsrate keinesfalls unterschritten werden darf. Auf eine Antwort in dieser zentralen Frage für 7,2 Millionen Leistungsbezieher warten wir bis heute.
Ulrich Schneider: „Empfängern von Hartz IV und Altersgrundsicherung droht der Sturz unter das Existenzminimum“
Wie weit könnte die Grundsicherung denn womöglich sinken?
Die konkreten Daten zu Lohnentwicklung und Inflation für den relevanten Berechnungszeitraum vom Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 werden voraussichtlich erst im August vorliegen. Dann können wir die Folgen dieser Entwicklung konkret berechnen.
Was müsste denn passieren, um eine Kürzung der Grundsicherung zu verhindern?
Wir müssen schleunigst die entsprechende Anpassungsverordnung dahingehend ändern, dass die Grundsicherung insgesamt oberhalb der Preissteigerung bleibt – und zwar auch dann, wenn es wegen der Lohnentwicklung rechnerisch eigentlich eine Senkung der Grundsicherung gäbe.
Aber die Inflationsrate wird bei der Berechnung der Grundsicherung doch über den Preisindex aufgefangen?
Richtig. Und das ist auch kein Problem, weil die Löhne normalerweise ohnehin schneller steigen als die Preise. Aber für den Zeitraum Juli 20 bis Juni 21 werden wir zum ersten Mal seit Jahrzehnten wohl eine negative Lohnentwicklung haben. Wenn wir das nicht korrigieren, werden Leistungsbezieher noch weniger in der Tasche haben als sonst und schlimmstenfalls unter das Existenzminimum fallen. Das können und dürfen wir nicht zulassen.
Ulrich Schneider: „Kürzere Vorlaufzeiten für die Berechnung von Hartz IV und Alterssicherung“
Nun hat die Inflation ja vor allem in den vergangenen Monaten Fahrt aufgenommen. Die derzeit gültigen Regelsätze wurden aber bereits auf der Basis des Zeitraums Juli 2019 bis Juni 2020 berechnet und sind zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Brauchen wir hier nicht kürzere Vorlaufzeiten?
Unbedingt. Wir müssen die Regelsätze etwa für Hartz IV hier deutlich zeitnäher anpassen. Der momentane Mechanismus, bei dem mit einer über halbjährigen Verzögerung die Hartz IV-Sätze angepasst werden, ist völlig obsolet. Es ist doch schon jetzt absehbar, dass die Preise für viele Produkte des täglichen Bedarfs wegen der bevorstehenden Erhöhung der CO2-Abgabe weiter steigen werden. Denn damit steigen dann auch die Transportkosten oder die Preise für Verpackungen und die Preise etwa für Lebensmittel. Solche Entwicklungen müssen wir schneller auffangen können und dafür brauchen wir einen neuen Mechanismus.
Wie könnte ein solches Modell aussehen?
Wir haben hier grundsätzlich zwei Stellschrauben: Einerseits den eigentlichen Berechnungszeitraum. Das ist aktuell ein Jahr und andererseits den Zeitraum zwischen der Berechnung und der eigentlichen Anpassung. Hier liegt ein weiteres halbes Jahr. Denkbar wäre, dass wir statt einem Jahr nur ein halbes Jahr zur Berechnung des Anpassungsbedarfs zugrunde legen und den Zeitraum zwischen Berechnung und Anpassung verkürzen von einem halben Jahr auf drei Monate. Damit könnten wir die Grundsicherung künftig auch zweimal jährlich überprüfen und entsprechend anpassen. Das wäre machbar und würde das Existenzminimum erheblich besser sichern.
Aber realistisch ist das nicht. Der Bundestag geht Ende Juli in die Sommerpause und dann ist Wahlkampf und die Bundestagswahl?
Das ist eine Verordnung. Man braucht hier keinen Bundestagsbeschluss, wohl aber die Zustimmung der Länder. Das kann also sehr schnell gehen – wenn der politische Wille dafür da ist.
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