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Rente, Hartz IV, Homeoffice: Was sich zum 1. Juli alles ändert

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Ein Mann sitzt an einem Tisch und arbeitet am Computer, Aufnahme aus der Vogelperspektive.
Die Homeoffice-Pflicht fällt ab 1. Juli. Nicht für alle sind das gute Nachrichten (Symbolbild). © IMAGO / Westend61 / Kniel Synnatzschke

Der Juli 2021 bringt zahlreiche Neuregelungen, unter anderem beim Mindestlohn, beim Homeoffice sowie bei Harzt IV. Die Änderungen im Überblick.

Höherer Mindestlohn ab Juli

Ab dem 1. Juli gilt eine neue Mindestlohngrenze. Angestellte verdienen dann mindestens 9,60 Euro pro Stunde statt zuvor 9,50 Euro. Bei einer 40-Stunden-Woche macht diese Differenz vier Euro pro Woche aus oder 208 Euro brutto pro Jahr. Geplant ist, den Mindestlohn bis Ende 2022 auf 10,45 Euro anzuheben. Im Vergleich zum Status Quo würden Verbraucher dann in der gleichen Arbeitszeit 1.976 Euro brutto pro Jahr mehr verdienen.  

Homeoffice-Pflicht

Was für die einen gute Nachrichten sind, freut andere weniger: Im Juli endet die Homeoffice-Pflicht in Deutschland. Grund sind die aktuell niedrigen Infektionszahlen. Eine Arbeit im Homeoffice ist ab Juli demnach nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Manche Rechtsexperten weisen allerdings darauf hin, dass die Lage nicht ganz so eindeutig ist. Der Arbeitsrechtler Christian Bitsch etwa sagte gegenüber dem Manager Magazin, dass §28b Abs. 7 des Infektionsschutzgesetzes handwerklich schlecht gemacht sei. Eine eindeutige Regelung zum Ende des Homeoffice gebe es nicht, so Bitsch weiter.

„Die Arbeitgeber haben ein Angebot gemacht, und die Arbeitnehmer haben es angenommen. Damit ist ein Vertrag zwischen beiden Seiten zustande gekommen, wonach künftig von zu Hause gearbeitet wird“, erklärt der Rechtsexperte. In der Praxis ist es für Arbeitnehmer möglicherweise schwer umsetzbar aufs Homeoffice zu bestehen, denn die wenigsten werden deshalb vor Gericht ziehen wollen oder können. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hält das Ende der Homeoffice-Pflicht für verfrüht. Mehr dazu im Video:

Rentenerhöhung im Westen fällt aus

Zum ersten Mal seit Jahren gibt es im Westen keine Rentenerhöhung. Eigentlich steigen die Altersbezüge jedes Jahr im Sommer. 21 Millionen Menschen sind von der Nullrunde betroffen. Lediglich im Osten erhalten Rentner ab dem 1. Juli etwas mehr Geld – insgesamt 0,72 Prozent. Die Renten im Osten steigen leicht, da bis 2024 Ost und West die gleiche Rente erhalten sollen, weshalb eine schrittweise Anpassung erfolgt.

Hartz-IV-Empfänger dürfen besser wohnen

Trotz Corona steigen die Mieten in Deutschland weiter. Einer Untersuchung des Portals Immowelt zufolge, erhöhten sich die Preise für eine Mietwohnung in Großstädten im Durchschnitt um zwölf Prozent pro Quadratmeter. Als Datengrundlage hat das Portal 80 Städte mit über 100.000 Einwohnern untersucht. Berlin gilt neben München, Köln und Hamburg als eine der teuersten Städte Deutschlands. Nun trägt der Sozialsenat dem Rechnung und passt die Richtwerte an den Mietspiegel an:

Hartz-IV-Empfänger in Berlin dürfen ab 1. Juli teurer wohnen. Hartz-IV-Bezieher mit einer Single-Wohnung erhalten 4,50 Euro mehr und bekommen dann 426 Euro. Als angemessene Größe für Singles gilt eine Wohnung mit 50 Quadratmetern. Haushalte mit mehr als fünf Personen bekommen 857,82 Euro und damit etwa zehn Euro mehr. Für Fünf-Personen-Haushalte gelten 102 Quadratmeter als angemessen.

Einweg-Kunststoff-Artikel verboten

Das Verbot von Einweg-Kunststoff-Artikeln gilt ab 3. Juli und erfolgt aus Klimaschutzgründen. Denn etwa 70 Prozent des Mülls im Meer besteht aus Einweg-Kunststoff wie Luftballonstäben, Tellern, Schalen, Trinkhalmen, Wattestäbchen, Luftballonstäben oder Besteck. Auch Styropor-Behälter für Getränke und Lebensmittel sind ab Anfang Juli verboten. Eine kleine Ausnahme gibt es: Wenn Restaurants oder Händler noch Restbestände haben, können sie diese verbrauchen. Denn unbenutzte Einweg-Artikel einfach wegzuwerfen, würde den Umweltschutz nicht vorantreiben.

Nach und nach werden Einweg-Artikel aber verschwinden, denn ab dem 3. Juli werden sie schlicht nicht mehr hergestellt. Andere Wegwerfprodukte wie Feuchttücher oder Zigaretten mit kunststoffhaltigen Filtern müssen ab 3. Juli eine spezielle Kennzeichnung erhalten. Sie soll Verbraucher auf Umweltschäden durch Plastik hinweisen und über die korrekte Entsorgung informieren, so die Bundesregierung.

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