Inflation frisst Bonus: Hartz-IV-Zuschlag ist bereits im Juli verbraucht
Hartz-IV-Empfänger haben im Juli einen Bonus erhalten. Doch betrachtet man den Kaufkraftverlust durch die Inflation, ist dieser bereits verpufft.
München – Im September dürfen sich zahlreiche Deutsche über 300 Euro mehr Brutto-Lohn freuen. Das liegt an der Energiepreispauschale, die im kommenden Monat ausgezahlt wird. Diese wurde von der Bundesregierung im Rahmen des Entlastungspakets beschlossen, um den Menschen in Zeiten immer weiter steigender Inflation finanziell unter die Arme zu greifen.
Hartz IV: Über 200 Euro Kaufkraftverlust seit Januar
Doch nicht jeder erhält diese Pauschale. Wer beispielsweise Hartz IV empfängt, hat seine Extra-Finanzspritze bereits erhalten. Denn für jeden Bezieher gab es bereits im Juli 200 Euro als Bonus. Bei einem Hartz-IV-Regelsatz von 449 Euro pro Monat dürfte dieser Bonus wohl länger für Entlastung sorgen – dachte sich die Bundesregierung vermutlich.
Doch die Realität sieht anders aus. Denn durch die steigende Inflation sinkt die Kaufkraft. Heißt also, der Regelsatz ist weniger wert. Anhand der Inflationsdaten des Statistischen Bundesamts kann man berechnen, wie hoch der Kaufkraftverlust eines alleinstehenden Hartz-IV-Empfängers pro Monat ist. Die folgende Liste zeigt den Kaufkraftverlust der einzelnen Monate anhand der Inflationsrate.
- Januar: 22 Euro (4,9 Prozent)
- Februar: 22,89 Euro (5,1 Prozent)
- März: 32,78 Euro (7,3 Prozent)
- April: 33,23 Euro (7,4 Prozent)
- Mai: 35,47 Euro (7,9 Prozent)
- Juni: 34,12 Euro (7,6 Prozent)
- Juli: 33,68 Euro (7,5 Prozent)
Somit beläuft sich der gesamte Kaufkraftverlust eines Hartz-IV-Empfängers in den ersten sieben Monaten des Jahres auf rund 214 Euro. Hierbei sollte jedoch noch beachtet werden, dass das Jobcenter die Heizkosten für Bezieher übernimmt. Besonders im Bereich Energie sind die Preise enorm gestiegen, weshalb der reale Kaufkraftverlust etwas geringer ausfallen dürfte.
Hartz IV: Forderungen nach höherem Regelsatz immer lauter
Eins ist jedoch eindeutig: Der 200 Euro-Sofortzuschlag ist somit bereits aufgebraucht. Die Teuerung bleibt jedoch weiterhin bestehen und könnte sogar noch weiter steigen. Das hat zur Folge, dass die Forderungen nach einem höheren Regelsatz immer lauter werden.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte bereits angekündigt, dass er mit Einführung des Bürgergelds auch die Regelsätze anheben möchte. Doch das würde frühestens zum Januar 2023 umgesetzt werden. Ulrich Schneider, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, fordert daher: „Angesichts der sich durch die Inflation verschärfende Lage, braucht es umgehend finanzielle Hilfe. Es geht hier um das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum.“ (ph)