Hartz-IV-Zuschlag im Juli: Wann die 200 Euro ausgezahlt werden

Im Juli erhalten Hartz-IV-Empfänger einen Zuschlag von 200 Euro. Doch der konkrete Auszahlungstermin hängt vom jeweiligen Jobcenter ab.
Berlin – Vor allem für Menschen mit geringem Einkommen werden die stark gestiegenen Preise für Energie und Lebensmittel zur Belastung. Deshalb soll es für erwachsene Hartz-IV-Bezieher im Juli eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro geben. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld I beträgt der Zuschlag 100 Euro.
Hartz-IV-Zuschlag: Auszahlungstermine können sich unterscheiden
Wann die Auszahlung erfolgt, ist allerdings etwas kompliziert. Einige Hartz-IV-Empfänger haben das Geld schon erhalten – andere nicht. Auf eine Anfrage des Nachrichtenportals Der Westen erklärt das Bundessozialministerium, dass die Auszahlung nicht bei allen Hartz-IV-Empfängern gleichzeitig landet.
Denn: Drei Viertel aller Jobcenter sind als gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und des jeweiligen kommunalen Trägers vor Ort organisiert. In diesem Fall erfolgt die Auszahlungsanweisung und Bescheid-Erteilung zentral am 23. Juli 2022, berichtet Der Westen. Das Bundessozialministerium teilte dem Portal mit: „Damit wird eine regelhafte Auszahlung der Einmalzahlung noch im Juli 2022 sichergestellt.“
Bei weiteren 104 Jobcentern, die von kommunalen Trägern in Eigenverantwortung betrieben werden, haben die Länder die Fachaufsicht und das Bundesministerium keine Information zu den Auszahlungsterminen.
Darüber hinaus gibt es aber noch weitere Auszahlungstermine im August und September – falls zum Beispiel eine Person im Juli keinen Zuschlag erhalten hat, weil noch nicht geklärt war, ob sie anspruchsberechtigt ist.
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Welche Leistungen erhalten Hartz-IV-Empfänger noch im Juli?
Familien im Hartz-IV-Bezug erhalten diesen Monat zudem einen Bonus von 100 Euro je Kind. Dieser wird unabhängig von existenzsichernden Sozialleistungen gewährt und nicht als Einkommen gezählt. Die Familien erhalten den Bonus zusammen mit dem Kindergeld.
Dazu gibt es ab Juli für Kinder in einkommensschwachen Familien den Sofortzuschlag in Höhe von monatlich 20 Euro. Ihn sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten, die Anspruch auf Grundsicherung, auf Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben – oder für die Kinderzuschlag bezogen wird. Der Sofortzuschlag gilt als Vorstufe der Kindergrundsicherung, die im kommenden Jahr eingeführt werden soll. (lma/dpa/AFP)