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Corona und Long-Covid: Was für Hartz-IV-Bezieher gilt

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Von: Markus Hofstetter

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Fahne mit Logo der Agentur für Arbeit
Hartz-IV-Empfänger, die wegen Long-Covid erwerbsunfähig werden, können ihren Leistungsanspruch verlieren. Aber es gibt Alternativen. © Christoph Hardt/imago

Hartz-IV-Empfänger sind einem erhöhten Long-Covid-Risiko ausgesetzt. Doch welche Leistungen stehen ihnen zu, wenn sie wegen möglicher Corona-Langzeit-Folgen mehr erwerbsfähig sind? Ein Überblick.

München - Seit rund zwei Jahren beschäftigt das Coronavirus* die Welt. Und es ist noch nicht vorbei. Derzeit greift die Omikron-Variante um sich, weitere Varianten könnten folgen.

Das Coronavirus trifft insbesondere den ärmeren Teil der Bevölkerung. Das geht aus einer Studie des Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI)* der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hervor. Dies wird bestätigt von einer Analyse der AOK Rheinland/Hamburg, laut der Hartz-IV-Empfänger einem um 84 Prozent höheren Risiko als der Durchschnitt ausgesetzt sind, mit einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus zu landen. Der Virologe Hendrik Streeck begründete sogar*, warum ein besserer sozialer Status das Corona-Risiko mindert.

Long-Covid: Hartz IV-Bezieher weisen größeres Risiko auf

Wer eine Corona-Infektion überstanden hat, kann auch unter sogenannter Long-Covid leiden. Dabei handelt es sich um die gesundheitlichen Spät- oder Langzeitfolgen infolge der Erkrankung, deren Symptome unter anderem Müdigkeit oder Herzklopfen sein können. Long-Covid scheint häufiger vorzukommen als angenommen. Laut einer Mainzer Studie* berichten 40 Prozent der erkrankten Studienteilnehmer von einer Long-Covid-Symptomatik.

Es besteht also durchaus die Möglichkeit, dass Hartz-IV-Empfänger einem höheren Risiko ausgesetzt sind, an Long-Covid zu leiden. Doch was bedeuten dies für deren Anspruch auf Hartz IV* bzw. dem künftigen Bürgergeld*?

Hartz IV bei Long-Covid: Beschränkter Anspruch

Grundsätzlich gilt, dass Betroffene nur einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, wenn sie erwerbsfähig sind. Als erwerbsfähig gelten für die Agentur für Arbeit* diejenigen, die mindestens drei Stunden täglich arbeiten können und nicht wegen
Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit daran gehindert werden. Bei Krankheit sollte in der Regel innerhalb von sechs Monaten eine Arbeitsaufnahme realistisch sein.

Stellt der Medizinische Dienst jedoch fest, dass eine Erkrankung auch nach Ablauf von sechs Monaten noch eine Erwerbsunfähigkeit zur Folge hat, erlischt der Anspruch auf Hartz IV*. Denn nicht erwerbsfähige Personen haben keinen eigenständigen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.

Erwerbsminderungsrente bei Long-Covid

Der Betroffene wird von dem Jobcenter* aufgefordert, anstelle von Hartz IV eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Der Antragsteller muss jedoch einige Voraussetzungen dafür erfüllen. Man muss mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung eingezahlt haben. Zudem muss man in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge bei der Ren­ten­ver­si­che­rung gezahlt. Dabei muss es sich nicht um einen zusammenhängenden Zeitraum handeln.

Sind die Bedingungen erfüllt, erhält der ehemalige Hartz-IV-Bezieher die Erwerbsminderungsrente in voller Höhe. Denn es wurde ja bereits zuvor festgestellt, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Übrigens: Kann man noch zwischen drei und sechs Stunden am Tag einer Arbeit nachgehen, zahlt die Ren­ten­ver­si­che­rung nur eine halbe Er­werbsminderungs­ren­te. Es wird erwartet, dass man sich einen Teilzeitjob sucht. 

Long-Covid: Letzter Ausweg Sozialhilfe

Die Höhe der Er­werbs­min­de­rungs­ren­te hängt vom individuellen Rentenanspruch ab. Einen Anhaltspunkt kann die durchschnittliche Auszahlung der vollen Er­werbs­min­de­rungs­ren­te geben. Diese betrug 2019 im Westen 842 Euro, im Osten 882 Euro pro Monat. 

Sind Long-Covid-Betroffene noch in der Lage, drei bis sechs Stunden täglich zu arbeiten, können sie einen Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beim Jobcenter stellen. Diese wird dann auf den Hartz-IV-Regelsatz* angerechnet.

Erfüllt ein Hartz-IV-Bezieher die Voraussetzungen für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente nicht, zum Beispiel die geforderten Mindestbeitragsjahre, ist er auf Sozialhilfe angewiesen. *Merkur.de ist Teil von IPPEN.MEDIA

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