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Hartz-IV-Nachfolger – das gilt ab jetzt beim neuen Bürgergeld

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Das neue Bürgergeld löste ab 1. Januar 2023 „Hartz IV“ ab und soll unbürokratischer als bisher Leistungsberechtigten die Grundsicherung ermöglichen.

München – Seit dem 1. Januar 2023 ist in Deutschland das neue Bürgergeld-Gesetz in Kraft. Das Bürgergeld ist eine Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Deutschland, die das Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich „Hartz IV“ genannt) ablöste. Es sichert die Existenz für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können. Etwa dann, wenn jemand seine Arbeit verloren hat oder sein Geschäft schließen musste. Oder weil aus anderen Umständen eine regelmäßige Beschäftigung nicht weiterhin möglich ist, etwa aufgrund einer langen oder chronischen Krankheit.

BezeichnungBürgergeld
Inkrafttreten01. Januar 2023
Ersatz fürHartz IV
BeschreibungGrundsicherung für Langzeitarbeitslose

Die neuen Regelungen des Bürgergeldes treten in zwei Stufen in Kraft, die erste Stufe zum 1. Januar 2023, die zweite zum 1. Juli 2023. Wichtig ist: Die Bedarfe werden nun nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst. Zusätzlich dazu werden die aktuellsten verfügbaren Daten über die regelbedarfsrelevante Preisentwicklung berücksichtigt. Das Bürgergeld hat das Ziel, mit einer einfachen Beantragung, unbürokratischer und digital zugänglich zu sein. Menschen, denen es besonders schwerfällt, eine Arbeit zu finden oder aufzunehmen, können ab dem 1. Juli 2023 durch professionelles Coaching unterstützt werden.

Bürgergeld – wer bekommt die Grundsicherung für Langzeitarbeitslose?

Nur Personen, die erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können und andere, vorrangige Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind, erhalten Bürgergeld. Das Bürgergeld-Gesetz 2023 sieht vor, dass der Anspruch auf Bürgergeld besteht …

Verkehrsschild mit Schrift Bürgergeld und durchgestrichenem Hartz IV
Seit dem 1. Januar 2023 ist in Deutschland das neue Bürgergeld-Gesetz in Kraft. © Bihlmayerfotografie/IMAGO

Auch nicht erwerbsfähige, aber hilfebedürftige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einem Haushalt zusammenleben, erhalten Bürgergeld. Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat auch künftig einen Anspruch auf Bürgergeld. Wichtig ist: Personen, die bereits Leistungen vom Jobcenter beziehen, müssen keine neuen Anträge stellen. Alle bewilligten Leistungen bleiben auch weiterhin – in das Jahr 2023 – gültig. Auch das Verfahren zur Bewilligung von Leistungen bleibt unverändert. Die Weiterbewilligungsanträge sind weiterhin wie bisher zu stellen.

Wie beantragt man das Bürgergeld?

Der Bürgergeld-Antrag muss bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Stadtverwaltung des eigenen Wohnorts gestellt werden. Zuständig dafür sind die Jobcenter. Der Antrag ist die Grundvoraussetzung für die Zahlung des Bürgergeldes, denn ohne gestellten Antrag wird kein Bürgergeld gezahlt. Bürgergeld wird grundsätzlich erst ab dem Tag der Antragstellung gezahlt, beispielsweise ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag auf Bürgergeld gestellt worden ist.

Der Bürgergeld-Antrag kann zunächst formlos gestellt werden, mündlich oder schriftlich. Das Antragsformular, also den Fragebogen zum Antrag, kann man dann später ausfüllen. Weil der (formlose) Antrag die Voraussetzung für den Anspruch ist, sollte man die Antragstellung und ihren Zeitpunkt im Zweifel nachweisen können – etwa durch einen eingeschriebenen Brief.

Die offiziellen Antragsformulare zum Bürgergeld gibt es unter anderem auf www.buerger-geld.org zum Download. Bürgergeld kann aber auch einfach online beantragt werden, und zwar auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de). Dort muss man sich zunächst als Privatperson registrieren. Danach stehen die Antragsformulare online zur Verfügung.

Welche Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden?

Dem Antrag auf Bürgergeld müssen Nachweise zu den persönlichen Verhältnissen, vor allem zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen beigefügt werden. Die Nachweise können nachgereicht werden, müssen also nicht zusammen mit dem Antrag an das Jobcenter übermittelt werden.

Über den Bürgergeldantrag kann aber erst dann entschieden werden, wenn alle Nachweise vorliegen. Es liegt deshalb im Interesse des Antragstellers, die Nachweise so früh wie möglich einzureichen. Die Nachweise zum Bürgergeldantrag beziehen sich auch auf die familiäre Situation und die Wohnsituation. Beim Jobcenter muss im Einzelnen eingereicht werden:

Wichtige Zahlen, Daten & Fakten des neuen Bürgergelds

In der nachfolgenden Liste finden Sie die Regelsätze im Überblick:

Bürgergeld statt Hartz IV – das sind die Auszahlungstermine

Grundsätzlich erfolgt die Zahlung des Bürgergeldes am letzten Werktag des Vormonats. Die einzelnen Auszahlungstermine im Jahr 2023:

Wie wird Einkommen und Vermögen berechnet?

Bei Antragstellung wird zunächst der individuelle Bedarf der jeweiligen Antragstellenden ermittelt. Dieser setzt sich vor allem aus dem jeweiligen Regelbedarf, den Kosten der Unterkunft und etwaigen Mehrbedarfen zusammen. Diesem Bedarf werden eventuell vorhandenes Einkommen und Vermögen gegenübergestellt. Zuvor werden davon jedoch die jeweiligen Freibeträge abgesetzt:

Leistungen für Kinder und Jugendliche

Mit dem Bürgergeld bleiben für Kinder und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres neben dem Regelsatz weiterhin – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – auch diese Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten:

Im November 2022 bezogen in Deutschland 5.351.000 Menschen in 2.832.000 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Knapp drei Viertel der Regelleistungsberechtigten waren erwerbsfähig (3.804.000), 1.625.000 von diesen arbeitslos. 1.548.000 zählten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren.

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