Einmalzahlungen, mehr Lohn und Kindergeld: So viel gibt’s jetzt vom Staat
Der Bundestag will Millionen Haushalten in Deutschland mit Einmalzahlungen und Zuschüssen unter die Arme greifen. Ein Überblick über die Entlastungen.
Berlin – Großkampftag im Bundestag: Ein ganzes Bündel an Entlastungsmaßnahmen für Bürger, die unter der hohen Inflation und den gestiegenen Energiekosten leiden, hat das Parlament abseits der Soforthilfe im Dezember für Gas- und Fernwärmekunden durchgewunken. Eine Übersicht:
Einmalzahlung im Dezember: Was Mieter und Vermieter wissen sollten
Verbraucher von Erdgas und Wärmekunden sollen grundsätzlich von der Dezember-Abschlagszahlung freigestellt werden. Das gilt etwa für Alleineigentümer eines einzelnen Hauses, die einen direkten Gasliefervertrag mit einem Versorger haben, aber auch für kleine und mittlere Firmen. Der Entlastungsbetrag soll gutgeschrieben werden.
Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox liegt die Dezember-Entlastung einer Familie im Reihenhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden voraussichtlich bei rund 300 Euro. Die Verrechnung geschehe automatisch, heißt es in einem Schreiben von Kanzler Olaf Scholz (SPD) an die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion. Die meisten Vermieter werden die Vorauszahlungen bald erhöhen, wie es im Schreiben von Scholz heißt.
Trotzdem könne es bei der Heizkostenabrechnung im nächsten Jahr zu erheblichen Nachzahlungen kommen. Daher sollten die Vermieter die Soforthilfe bei der Betriebskostenabrechnung 2023 an die Mieter weitergeben, die Nachzahlung falle also geringer aus. Daneben sind Sonderregelungen geplant. Im Gesetzentwurf heißt es, die Mieter seien im Dezember über die Höhe der Entlastung ihres Vermieters von den Erdgas- oder Wärmelieferungskosten zu informieren.
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Inflationsausgleichsgesetz: Mehr netto vom brutto
Kernpunkt des Inflationsausgleichsgesetzes ist die Bekämpfung der sogenannten Kalten Progression (siehe Kasten).
Die Eckwerte des Einkommenssteuertarifs werden als Änderung ab 2023 angehoben – höhere Steuersätze greifen also erst bei einem höheren zu versteuernden Einkommen als derzeit. Angehoben wird auch der steuerfreie Grundfreibetrag, der von 10.347 Euro auf 10.908 Euro im kommenden Jahr und 11.604 Euro 2024 steigt. Von den Maßnahmen profitieren rund 48 Millionen Steuerpflichtige, 2023 gehe es um etwa 16 Milliarden Euro.
Kalte Progression
Der Begriff kalte Progression bezeichnet den Effekt, dass jemand durch eine Lohnerhöhung, die höchstens die Inflation ausgleicht, in einen höheren Steuertarif rutscht und damit mehr Steuern zahlen muss, obwohl er sich von dem höheren Lohn aufgrund der Inflation nur das Gleiche leisten kann wie vorher zuvor. Weil die Steuerlast aber steigt, sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter dem Strich damit aber sogar schlechter gestellt als zuvor. Diesen Effekt will die Ampel jetzt ausgleichen. utz
Wohngeld: Heizkostenzuschuss und Mietzuschuss
Bei der Neuregelung des Wohngelds wird der Mietzuschuss für Haushalte mit kleinen Einkommen als Änderung ab Januar 2023 im Durchschnitt von 180 auf 370 Euro im Monat steigen. Verdreifachen soll sich die Zahl der etwa 600.000 unterstützten Haushalte auf rund zwei Millionen.
Ein zweiter Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger in Höhe von 415 Euro für diesen Winter war bereits beschlossen worden. Zwei-Personen-Haushalten stehen 540 Euro zu, für jede weitere Person im Haushalt gibt es 100 Euro. Der Bundestag verabschiedete außerdem eine Regelung für die Aufteilung der Kosten für die Klimaabgabe. Künftig sollen die Zusatzkosten in einem Stufenmodell so auf Mieter und Vermieter verteilt werden, dass Mieter einen Anreiz zum Energiesparen und Vermieter einen Anreiz für bauliche Verbesserungen haben.
Mehr Kindergeld für Familien
Außerdem steigt das Kindergeld zum 1. Januar, damit fällt zugleich die Staffelung nach der Reihenfolge der Kinder weg: Künftig zahlt der Staat für jedes Kind 250 Euro. Auf die Anhebung, die über die ursprüngliche Version hinausgeht, einigten sich die Koalitionsfraktionen in letzter Minute. Zudem steigt auch der Kinderfreibetrag. Angehoben wird ferner der Unterhaltshöchstbetrag: Das ist die Summe, die pro Jahr maximal an Unterhaltsleistungen– beispielsweise für ein studierendes Kind – von der Steuer abgesetzt werden kann. (dpa/lma)