Werbung muss gekennzeichnet werden. Doch was ist kommerziell und was privat? Das ist bei Influencerinnen schwer zu unterscheiden. Nach Angaben der Medienrechtskanzlei Wilde-Beuger-Solmecke sind Postings dann Schleichwerbung, wenn redaktionelle Texte und Werbung sich nicht deutlich absetzen. Auch ohne Gegenleistung könnte man von einem Posting profitieren - etwa durch eine Firmenkooperation in spe.
Bislang urteilen Gerichte sehr unterschiedlich. Eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung steht noch aus.
Cathy Hummels (über 600.000 Instagram-Abonnenten) war in zwei Instanzen erfolgreich. Die Posts seien nicht „unlauter im Sinne des Wettbewerbsrechts“, so das Oberlandesgericht (OLG) München. Dabei geht es nur um Produkte, für die Hummels keine Gegenleistungen erhalten hat, darunter ein blauer Stoff-Elefant ihres Sohnes Ludwig. Andere Beiträge kennzeichnet sie als „bezahlte Partnerschaft“.
Die Fashion-Influencerin Leonie Hanne aus Hamburg (3,6 Millionen Abonnenten) unterlag vor dem Landgericht, bekam aber vom OLG recht: Die Tap Tags seien nicht wettbewerbswidrig, weil der kommerzielle Zweck deutlich sei. Auch sei nicht klar, ob die Influencerin für sie Gegenleistungen erhalten habe.
Luisa-Maxime Huss aus Göttingen (150.000 Abonnenten), die Fitness- und Ernährungstipps postet, unterlag zweimal. Die fehlende Kenntlichmachung könnte Verbraucher zu geschäftlichen Entscheidungen veranlassen, die sie sonst nicht treffen würden, so das OLG. Die Influencerin hat unter anderem wegen einer Himbeermarmelade Ärger bekommen.
Fraglich ist, ob Promis künftig Produkte und Dienstleistungen noch empfehlen können, ohne Abmahnungen zu riskieren. Es sei wichtig, Posts als Werbung zu kennzeichnen, wenn Geld floss oder es Gegenleistungen gab, sagt Cathy Hummels. „Aber genauso wichtig ist es, dass man auch seine freie Meinung noch entfalten kann.“ Es geht nicht nur um die drei Frauen: Der Verband hat zahlreiche Influencer wegen Schleichwerbung abgemahnt. Auch Pamela Reif (8 Millionen Abonnenten), die unter anderem Fitnessprodukte bewirbt, hofft auf den BGH: Sie musste vor dem OLG Karlsruhe eine Niederlage einstecken. (dpa)