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Kassenfusionen: Was sich für Versicherte ändert

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Das Angebot der Krankenkassen wird im Jahr 2010 übersichtlicher. © dpa

Berlin - So war es vom Gesetzgeber mit der Gesundheitsreform gewollt: Das in Deutschland in zig Krankenkassen zersplitterte Angebot soll übersichtlicher werden. Was ändert sich damit für die Versicherten?

Zwar hat sich historisch betrachtet schon viel getan: Gab es in den 90er Jahren noch deutlich mehr als 1000 Krankenkassen, zählte der GKV-Spitzenverband 2009 weniger als 200. Zum Jahresbeginn geht die Entwicklung aber weiter: Mit der Barmer und der Gmünder Ersatzkasse schließen sich zwei Anbieter zur größten Krankenkasse in Deutschland zusammen. Und mit dem Zusammenschluss von mehreren Innungskrankenkassen entsteht die größte IKK mit mehr als 1,8 Millionen Versicherten.

Für Versicherte wirft das Fragen auf. Hier die wichtigsten Antworten:

Ändert sich etwas am Leistungsumfang?

Grundsätzlich erst einmal nein. “Die gesetzlichen Pflichtleistungen der Krankenkassen bleiben auch bei einer Fusion bestehen“, sagt die Patientenberaterin Wiebke Cornelius aus Rostock. Allerdings könne sich etwas an den Zusatzleistungen ändern - sie machen aber nur 3 bis 10 Prozent des Leistungsumfangs aus. Zu den Zusatzleistungen zählen etwa die Kostenübernahme bei homöopathischen Behandlungen, Zuschüsse für Kuren und die Finanzierung des Fitnessstudios. Daher sollten sich Versicherte informieren, “ob die Satzungsleistungen bei einer Fusion weiterlaufen, es eine Übergangsfrist gibt oder ob diese schnell auslaufen“, rät Ann Marini vom GKV-Spitzenverband in Berlin. Bei Unsicherheit helfen ein Anruf bei der Kasse oder Informationen auf der Internetseite. Auch in den Mitgliederzeitschriften würden solche Änderungen bekanntgegeben.

Wird es für Versicherte teurer?

“Durch den einheitlichen Beitragssatz ändert sich für die Versicherten vorerst nichts an den Kosten“, erklärt Marini. Seit der Einführung des Gesundheitsfonds ist der Beitragssatz für alle Versicherten einheitlich - unabhängig von der Krankenkasse. Teurer werden könne es nur dann, wenn die Kassen Zusatzbeiträge erheben. Die Fusionen sollen laut Marini aber gerade das vermeiden.

Gibt es sonstige Änderungen?

Für die meisten Versicherten bleibt alles beim Alten. Ob neue Karten verschickt werden, kommt auf den Versicherer an. Die Versicherten müssen sich um nichts kümmern, wenn sie bei ihrer Kasse bleiben wollen.

Haben Versicherte bei Fusionen ein Sonderkündigungsrecht?

“Das Sonderkündigungsrecht im Rahmen von Fusionen gilt nur bei Beitragssatzveränderungen“, sagt Marini. Solange die Krankenkassen keine Zusatzbeiträge erheben, haben Mitglieder auch kein Sonderkündigungsrecht. Allerdings kann kündigen, wer mindestens 18 Monate Mitglied bei einer Kasse und in keinem Wahltarif gebunden ist.

Lohnt sich ein Wechsel jetzt?

“Ein Wechsel kann sich finanziell lohnen“, so lautet die Einschätzung von Simone Meisel von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Bei einem neuen Anbieter zahlen Versicherte zwar nicht weniger Beiträge. Einige Kassen bieten aber Prämien oder Serviceleistungen an, die mit Geld aufzuwiegen sind. Ulrike Steckkönig von der Stiftung Warentest in Berlin rät, nicht zu sehr auf Geld- oder Sachprämien zu schauen: “Man sollte eher auf Service und Leistungen achten, das kann viel mehr wert sein.“ Wer also genau weiß, welche Leistungen er braucht, kann sparen.

Was muss ich bei einem Wechsel beachten?

Grundsätzlich gilt die Kündigungsfrist von zwei Monaten, wenn Patienten seit mindestens 18 Monaten bei ihrer Kasse versichert sind. Wer einen Wahltarif hat, ist drei Jahre lang an seine Kasse gebunden. Außerdem geben die Kassen keine Garantien auf die Verfügbarkeit von solchen Zusatzleistungen - sie könnten also bei einem Wechsel wegfallen. Daher rät Steckkönig: “Wer mit Beratung und Service zufrieden ist, sollte bei seiner Kasse bleiben.“

Wie finde ich die passende Krankenkasse für mich?

Seit der Einführung des einheitlichen Beitragssatzes ist der Preis kein Auswahlkriterium mehr. Die Leistungen müssen den eigenen Bedürfnissen entsprechen. “Vor einem Wechsel sollte man sich daher genau überlegen, welche Leistungen man schon genutzt hat und welche Angebote einem wichtig sind“, erklärt Steckkönig. Wer häufig auf Reisen ist, legt mehr Wert auf die Übernahme von Impfkosten für exotische Reiseländer. Eine Familie möchte dagegen möglicherweise, dass homöopathische Behandlungsmethoden übernommen werden. Und während jüngere Versicherte Informationen schnell und einfach im Internet finden und Fragen gern per E-Mail klären, ist für andere eine Beratungsstelle in der Nähe wichtig.

Fragen konkret stellen

Die Vielzahl von Kassen und Extra-Leistungen macht eine generelle Empfehlung unmöglich. Einige Verbraucherzentralen bieten aber seit November eine computergestützte Beratung an. Und die Stiftung Warentest hat eine Datenbank mit den Angeboten von 107 Kassen jüngst als “Produktfinder Gesetzliche Krankenkassen“ online gestellt (www.test.de/krankenkassen). Der Abruf kostet 3 Euro, für Wahltarife jeweils 1,50 Euro.

Weitere Auswahlhilfen

Eine ausführliche Checkliste und Tipps zur individuellen Wahl der Krankenkasse finden sich auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bmg.bund.de/kassenservice). Das Beratungstelefon der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland erreichen Verbraucher bundesweit unter der kostenfreien Rufnummer 0800/011 77 22.

dpa

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