1. Startseite
  2. Wirtschaft

Klagewelle gegen Grundsteuer: Was bedeutet das für Eigentümer?

Erstellt:

Von: Lisa Mayerhofer

Kommentare

Mehrere Verbände in Baden-Württemberg unterstützen eine Musterklage gegen die Grundsteuer-Reform im Land. Die Ansatzpunkte.

Stuttgart – Die Grundsteuer-Reform stößt vor allem in Baden-Württemberg auf immer mehr Widerstand. Bis Ende Januar müssen alle Eigentümer in Deutschland eine Grundsteuer-Erklärung abgeben, auf deren Basis die neue Grundsteuer berechnet wird.

Dabei wird die Grundsteuer je nach Bundesland unterschiedlich berechnet. Das Modell Baden-Württembergs stieß dabei auf besonders heftige Kritik. Mehrere Verbände haben nun verfassungsrechtliche Bedenken an der Grundsteuer-Reform im Südwesten angemeldet.

Verbände unterstützen Musterklage gegen Grundsteuer-Reform in Baden-Württemberg

Vier Verbände, darunter der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg sowie der Eigentümerverband Haus & Grund, forderten am Donnerstag, dass die Finanzverwaltungen vorerst nur vorläufige Grundsteuerwertbescheide erlassen soll. Grundsätzliche Fragen seien noch ungeklärt – etwa, ob der derzeitige Erlass von Grundsteuerwertbescheiden, ohne dass die Hebesätze der jeweiligen Kommunen bekannt sind, verfassungswidrig ist.

Die Verbände unterstützen hierzu nach eigenen Angaben die Klage eines Ehepaars. Diese stehe für ein Muster, das viele Eigentümer betreffe. Eine entsprechende Klage sei am Donnerstag beim Finanzgericht Baden-Württemberg eingegangen, sagte eine Sprecherin.

Eine Klage sei zu erwarten gewesen, entgegnete eine Sprecherin des Finanzministeriums. Auch in anderen Bundesländern seien solche Klagen angekündigt worden. Das Land habe für sein Landesgrundsteuergesetz im Vorfeld rechtliche Expertise eingeholt und gehe weiter davon aus, dass das Modell rechtmäßig ist. Vorläufige Grundsteuerwertbescheide seien nicht vorgesehen.

Klage gegen Grundsteuer: Was das für Eigentümer bedeutet

Die vier Verbände empfehlen Eigentümern in Baden-Württemberg dagegen, Einspruch gegen ihren Grundsteuerwertbescheid einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen, sobald sie diesen erhalten. Es ist jedoch nicht empfehlenswert, auf die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung zu verzichten oder über die Deadline Ende Januar hinauszuzögern, denn dann könnten Strafzahlungen drohen. Auch außerhalb Baden-Württembergs lohnt sich ein zweiter Blick auf den Grundsteuerwertbescheid.

Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht an der Universität Augsburg, hat gegenüber focus.de erklärt, dass er das Bundesmodell und das Modell Baden-Württembergs für verfassungswidrig hält.

Er rät betroffenen Eigentümern, „unter Einhaltung der Fristen Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid zu erheben und dann zu klagen“. Ihm sei „bewusst, dass das eine Vielzahl von Fällen betrifft. Doch geht es nicht darum, keine Grundsteuer zu entrichten. Die Bewertung der Steuern muss realitätsgerecht sein, dem Leistungsfähigkeitsprinzip entsprechen. Noch wäre Zeit, die Abgabengesetze zu korrigieren“, sagte Kirchhof.

Mit Material der dpa

Auch interessant

Kommentare