Welzheimer Bank: Streit um Kontoführungsgebühren
Im konkreten Fall hatte die Welzheimer Volksbank rund 7000 Kunden angeboten, ihre Kontoführungsgebühr nicht anzuheben, wenn sie dafür auf die Rückerstattung von Gebühren verzichteten. Andernfalls drohe die Kündigung des Kontos. Ein Kunde wollte das nicht hinnehmen und wandte sich an die Verbraucherschützer.
Wie ein Experte der Verbraucherzentrale sagte, handele es sich in Stuttgart um das erste Urteil nach der Grundsatzentscheidung des BGH. Dieser hatte im April 2021 entschieden, dass die bisherige Gebührenerhöhungspraxis von Banken* nicht rechtens ist. Nach Ansicht der Richter sind Änderungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam, wenn sie nur aufgrund einer stillschweigenden Zustimmung wirksam werden. Ein Kunde müsse bei einer Gebührenerhöhung aktiv Ja sagen, damit sie rechtens sei. (dpa/utz)
*Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.