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Krankenkassen-Beiträge: Wo es künftig teurer wird – und wo die Kosten gleich bleiben

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Von: Patricia Huber

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Zum Jahreswechsel planen einige gesetzliche Krankenkassen Beitragserhöhungen. Doch nicht alle drehen an der Preisschraube.

München/Berlin – Gesetzlich Krankenversicherte müssen 2023 mit höheren Beiträgen rechnen. Grund dafür ist ein Beschluss des Bundestags, der unter anderem eine Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags umfasst. Damit könnte der Gesamtbeitrag im Schnitt auf 16,2 Prozent steigen. Wie hoch die Beiträge dann letztendlich ausfallen, hängt aber von den einzelnen Kassen ab.

Alle Krankenkassen verlangen grundsätzlich den Beitragssatz von 14,6 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens. Hinzu kommt dann ein Zusatzbeitrag, der von jeder Kasse selbst festgelegt werden kann. Der durchschnittliche gesetzliche Zusatzbeitrag ist nicht verpflichtend. Er gilt nur für bestimmte Personengruppen, wie beispielsweise Auszubildende die monatlich nicht mehr als 325 Euro verdienen oder Hartz-IV-Empfänger.

Gesetzliche Krankenkassen: Diese Versicherer erhöhen die Beiträge zum Jahreswechsel

Einige Krankenkassen haben bereits angekündigt, zum Jahreswechsel ihre Beiträge zu erhöhen. Finanztest hat bei allen 73 deutschen Krankenkassen nachgefragt – doch nicht überall steht bereits fest, wie hoch die Sätze steigen. Das liegt daran, dass bei vielen Versicherungen die Verwaltungsräte erst im Dezember tagen.

Bei drei Kassen stehen die Erhöhungen jedoch schon fest:

Weitere sechs Krankenkassen haben bereits angekündigt, die Beiträge zu erhöhen, jedoch ohne einen genauen Betrag zu nennen. Der Zusatzbeitrag soll bei den folgenden Kassen aber trotzdem unter 1,6 Prozent liegen.

Diese Krankenkassen erhöhen ihre Beiträge nicht

Aber es gibt auch gute Nachrichten. Einige gesetzliche Krankenkassen planen keine Beitragserhöhungen, wie Finanztest erfahren hat. Bei den folgenden bleiben die bisherigen Sätze bestehen:

Eine Kasse senkt ihren Zusatzbeitrag sogar. Bei der SKD BKK müssen Mitglieder künftig 1,15 Prozent weniger und somit insgesamt 15,75 Prozent bezahlen.

Gesetzlich Krankenversicherte sollten unbedingt beachten, dass die Kasse nicht mehr verpflichtet ist, eine Beitragserhöhung postalisch mitzuteilen. Konkret wird die Pflicht der Krankenkassen zur Versendung eines gesonderten Informationsschreibens bei einer Beitragserhöhung bis zum 30. Juni 2023 ausgesetzt. (ph)

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