Neuer Rekordwert: Krankenkassenbeiträge steigen doch stärker als erwartet
Die Zusatzbeiträge für die gesetzlichen Krankenversicherungen werden laut einem Bericht im nächsten Jahr doch um 0,3 Punkte angehoben. Damit steigen die Krankenkassenbeiträge auf 16,2 Prozent.
Berlin – Erst hieß es von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), dass die Zusatzbeiträge für 2023 nicht so stark angehoben werden müssen wie ursprünglich erwartet. Doch nun folgt die Ernüchterung: Die GKV-Beiträge werden im kommenden Jahr nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) wie ursprünglich angekündigt um 0,3 Punkte steigen.
Lauterbach will mit Erhöhung der Krankenkassenbeiträge Milliardenloch stopfen
Dies ergebe sich aus Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen zum Spargesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), mit dem das für 2023 erwartete Defizit von 17 Milliarden Euro gedeckt werden soll, berichtete das RND. Geplant sind unter anderem auch ein zusätzlicher Bundeszuschuss von zwei Milliarden Euro, ein Abbau von Finanzreserven bei den Kassen, ein Beitrag der Pharmaindustrie und der Wegfall einer Extra-Honorierung für Neupatienten in Praxen.
Lauterbach hatte bei der Vorlage seines Spargesetzes im Sommer eine Erhöhung des Zusatzbeitrags um 0,3 Punkte auf 1,6 Prozent angekündigt, wodurch sich ein Gesamtbetrag in Rekordhöhe von 16,2 Prozent des Bruttolohnes ergibt.
Krankenkassen hielten vorherige Woche noch geringere Erhöhung für möglich
In der vergangenen Woche hatte der GKV-Schätzerkreis in seiner Prognose zu erkennen gegeben, dass auch eine Erhöhung des Zusatzbeitrages um lediglich 0,2 Punkte möglich sein könnte. Lauterbach sprach da noch von „guten Nachrichten für die gesetzlich Krankenversicherten“.
Zusätzlich zum gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent können die gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben. Dessen Höhe wird von jeder Kasse selbst festgelegt. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird als Rechengröße vom Bundesgesundheitsministerium per Verordnung festgelegt. (dpa/lma)