Lohndumping: Firmenchef muss Strafe zahlen

Magdeburg - Wer Beschäftigten weniger als den verbindlich festgelegten Mindestlohn zahlt, macht sich strafbar. Der Chef einer Reinigungsfirma ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Das Landgericht Magdeburg verurteilte am Dienstag den Chef einer Reinigungsfirma zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro. Der 57-Jährige hatte Ausländerinnen jahrelang Toiletten und Waschräume an Autobahnraststätten, Autohöfen und in einem Schnellrestaurant zu Stundenlöhnen von teilweise weniger als einen Euro putzen lassen. Arbeitnehmer-Vertreter äußerten sich über das Urteil enttäuscht. Die Strafbarkeit des Lohndumpings wurde damit begründet, dass den Sozialkassen Beiträge in Höhe von 69.000 Euro vorenthalten wurden, wie ein Sprecher des Landgerichts sagte.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, die Frauen als Minijobber beschäftigt, ihnen tatsächlich aber Monatslöhne zwischen 60 und 300 Euro gezahlt zu haben. Dafür mussten sie zwei Wochen im Monat täglich zwölf Stunden schuften. Da Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung nur aus dem tatsächlich gezahlten Lohn und nicht nach dem Mindestlohn abgeführt wurden, sah die Staatsanwaltschaft den Tatbestand des Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt als erfüllt an. Nach Auffassung des Gerichtes erhielten die Frauen statt des allgemeinverbindlichen Mindestlohnes von 7,68 Euro eine unangemessen geringe Bezahlung.
Freispruch aufgehoben
Amtsgericht und Landgericht Magdeburg hatten die Auffassung vertreten, dass sich der Arbeitgeber nicht strafbar machte und ihn freigesprochen. Auf Revision der Staatsanwaltschaft hob das Oberlandesgericht Naumburg den Freispruch auf. Nach dem Urteil müssten Arbeitgeber, die weniger als verbindlich festgesetzte Mindestlöhne zahlten, künftig nicht nur mit Bußgeldern, sondern mit der Verhängung von Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen, sagte der Gerichtssprecher. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt äußerte sich über die Geldstrafe verärgert und bezeichnete das Urteil als einen Skandal. “Solche Urteile sind eine Einladung für Nachahmungstäter und eine Demotivation der Ermittlungsbehörden, insbesondere der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung“, erklärte Gewerkschaftsvorsitzender Klaus Wiesehügel. Der Druck auf unseriöse Arbeitgeber müsse erhöht werden.
dapd