Millionen für Karstadt-Insolvenzverwalter

Düsseldorf - Seit mehr als einem Jahr kämpft Klaus Hubert Görg um die Rettung von Karstadt: Doch jetzt kann der Insolvenzverwalter der bedrängten Warenhauskette auf fürstlichem Lohn hoffen.
Das Honorar des 69-jährigen Juristen könnte bei mehr als 50 Millionen Euro liegen, berichtete die “Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf Verhandlungskreise. Görgs Sprecher Thomas Schulz betonte allerdings am Dienstag im Gespräch mit DAPD, dass zur Höhe des Görg-Honorars noch keine Entscheidung gefallen sei. Er verwies darauf, dass die Bezahlung von Insolvenzverwaltern gesetzlich geregelt sei und das Honorar vom Konkursgericht genehmigt werden müsse.
Städtevergleich: Hier verdienen Sie am meisten
Nach der “Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung“ richtet sich die Bezahlung nach der am Schluss verbliebenen Insolvenzmasse. Von den ersten 25.000 Euro erhält der Verwalter 40 Prozent. Danach sinkt der Anteil der Insolvenzverwalter rasch. Von den Beträgen zwischen 250.000 und 500.000 Euro erhält er nur noch 3 Prozent. Bei Summen über 50 Millionen Euro stehen ihm nur noch 0,5 Prozent zu. Zuschläge aber auch Kürzungen sind möglich - je nach Arbeitsaufwand und Komplexität des Verfahrens. Görg stehe nicht in dem Ruf, übertrieben hohe Rechnungen auszustellen, betonte die “Süddeutsche Zeitung“. Im Gegenteil: Das Oberlandesgericht Köln habe ihm in seiner Tätigkeit als Insolvenzverwalter der Weserberghütte sogar bescheinigt, sein Forderung sei “sehr zahm“ ausgefallen.
Verhandlungen ums Kleingedruckte
Von dem möglichen Millionenregen müsste Görg ohnehin noch seine zahlreiche Mitarbeiter bezahlen. Der Zeitung zufolge beschäftigte der Rechtsanwalt ein Team von bis zu 20 Mitarbeitern, um die Karstadt-Pleite zu managen. Das Insolvenzverfahren um Karstadt und den früheren Mutterkonzern Arcandor gilt als eines der komplexesten in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Und nach wie vor ist die Rettung der traditionsreichen Warenhauskette nicht endgültig gesichert. Denn der Karstadt-Käufer Nicolas Berggruen hat sich bislang nicht mit dem Vermieterkonsortium Highstreet und dessen Gläubigern über weitere Mietkürzungen einigen können. Dies ist aber eine Vorbedingung für das Inkrafttreten des Kaufvertrages.
Doch scheint der Verhandlungsprozess zwischen Berggruen und Highstreet langsam aber sicher weitere Fortschritte zu machen. Derzeit würde Details im Kleingedruckten geklärt, erfuhr DAPD am Dienstag aus informierten Kreisen. Allerdings könne auch dies noch etliche Tage in Anspruch nehmen. Letztlich sei auch der bis lang als Enddatum betrachtete 16. Juli “nicht in Stein gemeißelt“, hieß es. An diesem Tag will das Amtsgericht Essen nach der bisherigen Planung über den Karstadt-Insolvenzplan entscheiden. Doch wäre eine nochmalige Verschiebung dieses Datums wohl kein unüberwindbares Hindernis.
apn