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Gastgewerbe muss Mindestlohn zahlen

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Berlin - Die Mindestlohn-Tarifverhandlungen im deutschen Gastgewerbe sind gescheitert. Damit gelte in der Branche ab 2015 der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde.

Das berichtete das "Handelsblatt" in seiner Montagsausgabe. Nach den Verhandlungen zwischen dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) und der Gewerkschaft NGG erklärte der NGG-Vizevorsitzende Burkhard Siebert, die Gewerkschaft lasse keine "Verschlechterungen" zu.

Bei den Verhandlungen ging es dem Bericht zufolge um die Möglichkeit, per Tarifvertrag noch bis 2017 von der Lohnuntergrenze abzuweichen. Diese Möglichkeit ist für Branchen gesetzlich vorgesehen, für die der Mindestlohn eine besondere Härte darstellt. Der von Bundestag und Bundesrat beschlossene Mindestlohn tritt offiziell am 1. Januar 2015 in Kraft. Ausnahmen einzelner Branchen sind aber noch bis Ende 2016 möglich.

Die NGG hatte dem Zeitungsbericht zufolge angeboten, die 8,50 Euro erst am 1. Juni 2015 greifen zu lassen. Danach sollte die Vergütung der unteren Lohngruppen aber in mehreren Stufen steigen und zum 1. Juli 2017 schließlich zehn Euro pro Stunde erreichen. Dagegen habe der Dehoga angeboten, die 8,50 Euro flächendeckend ab dem 1. September 2016 zu zahlen.

Die NGG kritisierte, dass der Mindestlohn zum Stichtag 1. Januar im Osten nach dem Willen des Dehoga lediglich 7,50 Euro betragen sollte. Für die Branche im Westen seien zwar 8,50 Euro vorgesehen gewesen, das Ergebnis hätte jedoch die meisten bereits geltenden tariflichen Mindestentgelte weit unterschritten. So werde in Baden-Württemberg bereits 9,62 Euro gezahlt.

NGG-Vize Siebert erklärte, die Gewerkschaft sei "nicht bereit etwas zu unterschreiben, was für die Beteiligten eine wesentliche Verschlechterung darstellt". Der Dehoga habe die "Chance vertan, das Image der Niedriglohnbranche abzustreifen".

"Die Forderungen der NGG waren maßlos und absolut überzogen", sagte dagegen Dehoga-Verhandlungsführer Guido Zöllick dem "Handelsblatt". "Ein solches Ergebnis hätten wir unseren Mitgliedsbetrieben nicht vermitteln können", sagte Zöllick, der zugleich Präsident des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern ist.

AFP

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