Neue Beitragssätze, mehr Eigenanteil: Was sich 2023 bei der Pflegeversicherung ändert
Wer im Alltag auf Hilfe angewiesen ist, erhält Geld von der Pflegeversicherung. Diese deckt aber nicht alle Kosten, die bei Pflegebedürftigkeit aufkommen. Eine Übersicht.
Berlin – In Deutschland sind aktuell fünf Millionen Menschen pflegebedürftig. Diese Zahl wird nur noch größer werden, denn mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, zum Pflegefall zu werden. Wenn das passiert, dann bekommen Bedürftige Geld aus der Pflegeversicherung. Diese ist aber nur eine Teilkostenversicherung, ein gewisser Eigenanteil muss von Betroffenen übernommen werden. Nun wird die Pflege aber immer teurer – und damit zum finanziellen Problem für Betroffene.
Die Pflegeversicherung: Ein Überblick über Beiträge und Pflegegrade
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Gesetzlich Versicherte zahlen automatisch in die soziale Pflegeversicherung ein, Privatversicherte müssen eine eigene, private Pflegeversicherung abschließen. Versicherte ohne Kinder zahlen 3,4 Prozent des Einkommens in die Pflegeversicherung ein, wer dagegen Kinder hat, zahlt aktuell 3,05 Prozent.
Die Beiträge für Versicherte mit Kindern müssen sich 2023 aber ändern. Das hat das Bundesverfassungsgericht im April 2022 entschieden. Demnach ist es verfassungswidrig, dass Eltern immer den gleichen Beitragssatz zahlen, egal wie viele Kinder sie haben. Bis zum 31. Juli 2023 hat der Gesetzgeber Zeit, das zu ändern. Danach sollen die Beitragssätze gestaffelt nach der Anzahl von Kindern sein.
Die Leistungen, die Betroffene aus der Pflegeversicherung erhalten, richten sich nach den Pflegegradstufen. Es wird unterschieden zwischen den Pflegegraden 1 bis 5. Der Pflegegrad wird anhand von sechs Kriterien durch einen Gutachter bestimmt. Diese sind:
- Mobilität
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Gesundheit
- Selbstversorgung
- Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen/Belastungen
- Gestaltung des Alltags
Die Einstufung in den Pflegegrad 1 bedeutet, dass die Selbstständigkeit nur geringfügig beeinträchtigt ist. Pflegegrad 5 bedeutet, dass eine Betreuung rund um die Uhr notwendig ist.
Pflegeversicherung: Diese Leistungen gibt es 2023 aus der Pflegekasse
Je nach Pflegegrad werden die Leistungen aus der Pflegekasse ausgezahlt. Dabei kommt es auch darauf an, ob der Betroffene in einer Einrichtung oder zu Hause gepflegt wird.
Bei der häuslichen Pflege zahlt die Pflegekasse Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Die Sachleistungen gibt es, wenn man zum Beispiel einen Pflegedienst beauftragt, der zur Unterstützung regelmäßig nach Hause kommt. Das Pflegegeld erhalten die pflegenden Angehörigen. Hier ein Überblick der monatlichen Leistungen im Jahr 2023:
Pflegegeld | Pflegesachleistungen | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 0 Euro | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 316 Euro | 724 Euro |
Pflegegrad 3 | 545 Euro | 1.363 Euro |
Pflegegrad 4 | 728 Euro | 1.693 Euro |
Pflegegrad 5 | 901 Euro | 2.095 Euro |
Darüber hinaus gibt es noch finanzielle Unterstützung – unabhängig vom Pflegegrad – für Leistungen, die das Umfeld eines Pflegebedürftigen verbessern können. Das sind beispielsweise bauliche Maßnahmen in der Wohnung oder Hilfsmittel wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe.
Bei einer vollstationären Pflege – also der Unterbringung in einem Heim – zahlt die Pflegekasse monatlich maximal 2.005 Euro bei Pflegegrad 5. Den Rest müssen Pflegebedürftige selbst zahlen. So viel Geld zahlt die Pflegeversicherung monatlich bei stationärer Pflege:
- Pflegegrad 1: 0 Euro
- Pflegegrad 2: 770 Euro
- Pflegegrad 3: 1.262 Euro
- Pflegegrad 4: 1.775 Euro
- Pflegegrad 5: 2.005 Euro
Eigenanteil bei der Pflegeversicherung: Die Pflegelücke steigt immer weiter
Die Pflegeversicherung ist eine Teilkostenversicherung, es bleibt also immer ein Eigenanteil zurück, den Betroffene aus der eigenen Tasche zahlen müssen. Dieser kann je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Seit September 2022 steigt der Eigenanteil auch deshalb weiter an, weil Pflegekräfte nach Tarif bezahlt werden müssen. Der Pflegeberuf soll attraktiver werden, damit der akute Fachkräftemangel bewältigt wird. Hinzu kommen noch gestiegene Preise und Energiekosten in den Heimen.
Im Durchschnitt bezahlen Pflegebedürftige 2.411 Euro pro Monat aus der eigenen Tasche. Am teuersten ist es im Saarland, wo Betroffene im Schnitt 2.782 Euro Eigenteil bezahlen. Am wenigsten bezahlen Bedürftige in Sachsen-Anhalt bei einem Eigenanteil von 1.823 Euro.

Seit 2022 gibt es bei der Unterbringung im Heim noch einen Zuschuss zum Eigenanteil vom Staat, der jährlich gestaffelt ist. Das heißt, Jahr für Jahr gibt der Staat mehr Geld hinzu, um die Pflegekosten zu bewältigen. Im ersten Jahr im Heim beträgt der Zuschuss nur 5 Prozent des Eigenanteils, im zweiten Jahr sind es schon 25 Prozent. Im dritten Jahr werden 45 Prozent bezuschusst, danach 70 Prozent.
Wie Finanztip schreibt, profitieren aber nur die wenigsten von diesem Zuschuss. Denn die meisten Heimbewohner sterben innerhalb der ersten zwei Jahre in der Einrichtung. Im ersten Jahr ergibt das nur eine Entlastung von etwa 57 Euro im Monat. „Auch mit dem höchstmöglichen Zuschuss bleibt den Betroffenen im Bundesdurchschnitt noch immer ein Eigenanteil von 1.671 Euro im Monat,“ so Finanztip.