1. Startseite
  2. Wirtschaft

Rente: Unterlagen, Daten, Zeitpunkt - Das müssen Sie beim Antrag beachten

Erstellt:

Von: Patricia Huber

Kommentare

Alter Mann mit einem Aktenordner
Wer seine Rente beantragen möchte, sollte unbedingt einige Unterlagen parat haben. © Ute Grabowsky/photothek.net/Imago Images

Wer seine Rente erhalten möchte, muss diese erst beantragen. Dafür werden jedoch etliche Unterlagen benötigt. Ein Überblick.

Berlin - Knapp 1,75 Millionen Menschen haben im Jahr 2021 ihre Rente beantragt. Das belegen Daten der Deutschen Rentenversicherung. Hier müssen Personen, die in den Ruhestand gehen möchten, auch den entsprechenden Antrag stellen. Denn mit Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters erhält man nicht automatisch seine Bezüge. Wer trotz des entsprechenden Alters noch weiterarbeiten und noch keine Rente beziehen möchte, kann dies somit einfach tun.

Aber was muss man dann tun, um die Rente zu beantragen? Mittlerweile kann der Rentenantrag ganz einfach online auf der Website der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt werden. Dies sollten Neu-Rentner etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Eintritt erledigen. Dazu benötigt es einige wichtige Dokumente und Unterlagen, die sie auf jeden Fall bereithalten sollten.

Rentenantrag: Diese Daten benötigt die Rentenversicherung

Deutsche Rentenversicherung: Zusätzliche Unterlagen, die Sie für den Antrag bereithalten sollten

Rentenantrag: Zusätzliche Unterlagen bei der Erwerbsminderungsrente benötigt

Das Alter ist jedoch nicht der einzige Grund, weshalb Menschen in die Rente eintreten, beziehungsweise Rentenbezüge erhalten. Wer beispielsweise aufgrund von Krankheit nicht mehr in der Lage ist, voll zu arbeiten, hat häufig Anspruch auf die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Hier benötigt die DRV aber noch mehr Angaben. Folgende Unterlagen und Daten müssen Sie dann zusätzlich einreichen:

Unser Rente-Newsletter informiert Sie jeden Mittwoch über neue Entwicklungen rund um Ihre Rente. Melden Sie sich jetzt an!

Rente: Schwerbehinderung, Arbeitslosigkeit, Altersteilzeit - Sonderfälle beim Antrag

Auch bei der Altersrente gibt es noch ein paar Sonderfälle zu beachten. Wer beispielsweise schwerbehindert ist, muss den Schwerbehindertenausweis und den Feststellungsbescheid mit einreichen. Arbeitslose müssen den letzten Bescheid der Agentur für Arbeit einreichen und wer in Altersteilzeit ist, muss den Altersteilzeitvertrag mit einreichen.

Außerdem besteht die Möglichkeit, trotz Rente noch etwas hinzuverdienen. Wer dies plant, sollte dies und die voraussichtliche Höhe des Verdienstes bereits beim Rentenantrag mitangeben. (ph)

Auch interessant

Kommentare