Rente: Lebensabend unter Palmen – So funktioniert der Ruhestand im Ausland
Wer seinen Lebensabend im Ausland verbringen möchte, kann trotzdem weiterhin seine Rente aus Deutschland beziehen. Ein paar Details gibt es jedoch zu beachten. Ein Überblick.
München - Wer würde nicht gerne seinen Lebensabend unter der Sonne am Strand verbringen? Immer mehr Rentner entscheiden sich dazu, im Alter noch in ein anderes Land zu ziehen. Aber wie funktioniert das überhaupt? Erhält man trotzdem ganz normal monatlich sein Geld von der Deutschen Rentenversicherung (DRV)? Ganz so simpel ist es nicht, aber wenn man die wichtigsten Punkte beachtet, kann man auch im höheren Alter noch problemlos auswandern.
Rente: Keine Einschränkungen für Auswanderer innerhalb der EU
Vorab: Wer in ein Land innerhalb der EU zieht, braucht keine Einschränkungen zu befürchten. Dasselbe gilt übrigens auch für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz – überall dort erhalten Auswanderer auch die volle Rente. Wenn der Wohnsitz in ein Land außerhalb der EU verlegt wird, ist jedoch Vorsicht geboten.
Wenn Deutschland mit dem entsprechenden Land kein Sozialversicherungsabkommen hat, kann es zu Einschränkungen kommen. Solch ein Abkommen besteht derzeit mit 20 Staaten. Diese sind: Albanien, Australien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Chile, Indien, Israel, Japan, Kanada und Quebec, Kosovo, Marokko, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Philippinen, Serbien, Südkorea, Tunesien, Türkei, Uruguay und die USA.
„Im Einzelfall kann es zu Abzügen bei der Rente kommen, wenn Ihr deutscher Rentenanspruch zum Teil auch ausländische Zeiten beinhaltet, die zum Beispiel auf dem Rentenabkommen mit Polen von 1975 beruhen“, heißt es auf der Website der Deutschen Rentenversicherung. Eine individuelle Beratung ist also unerlässlich.
Rente im Ausland: Mindestens zwei Monate davor Bescheid geben
Außerdem wichtig: Wer seinen Lebensmittelpunkt in ein anderes Land verlegen möchte, muss der DRV unbedingt rechtzeitig Bescheid geben. Mindestens zwei Monate vorher sollte der Renten Service der Deutschen Post informiert werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Rente ohne Unterbrechung gezahlt wird.
Hierfür können Sie sich an diese Adresse wenden:
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 221 569 2777
Fax: +49 221 569 2778
Zur Zahlung benötigt die DRV natürlich auch aktuelle Kontodaten. Dabei ist es egal, ob das Konto in Deutschland oder im Ausland liegt. Damit das Geld auch sicher kommt, wird die Bankverbindung benötigt und eine Zahlungserklärung, auf der auch die Bank die Kontoverbindung bestätigt.
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Rente: Versicherung prüft, ob Bezieher noch leben
Damit ist es jedoch noch nicht getan. Denn sobald Rentner im Ausland leben, prüft der Renten Service der Deutschen Post AG im Auftrag, ob der Bezieher noch lebt. Dazu wird meist Mitte des Jahres eine sogenannte „Lebensbescheinigung“ versendet, welche durch eine Behörde bestätigt werden muss. Diese muss dann an den Renten Service zurückgeschickt werden.
Wer jedoch nach Belgien, Finnland, Israel, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Polen, Schweden, Spanien oder in die Schweiz zieht, benötigt diese Bescheinigung nicht. In diesen Ländern melden Behörden den Tod automatisch. (ph)