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Früher in Rente: Wie es geht, welches Modell am lukrativsten ist 

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Früher in den Ruhestand: Kluge Planung ist das A und O für einen sorgenfreien Lebensabend.
Früher in den Ruhestand: Kluge Planung ist das A und O für einen sorgenfreien Lebensabend. © Thomas Warnack/dpa

Der Sprung in den Vorruhestand ist für viele Erwerbstätige verlockend. Doch wer vorzeitig aussteigen will, muss ein paar Dinge beachten. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

München - Wer heutzutage vorzeitig in Rente* gehen möchte, der muss gut rechnen und zeitig damit beginnen, finanziell vorzusorgen. Möchte jemand mit 63 Jahren* in den Ruhestand gehen, so kann er – um die fälligen Abschläge zu vermeiden – Ausgleichszahlungen leisten, sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Das „Flexirenten-Gesetz“ hat hier die Altersgrenze von 55 Jahren auf 50 Jahre herabgesetzt und den berechtigten Personenkreis somit deutlich erweitert. Die Deutsche Rentenversicherung hat dazu Zahlen veröffentlicht. Jeder Monat des vorgezogenen Rentenbeginns kostet 0,3 Prozent Abschlag – ein Jahr 3,6 Prozent, lebenslang.

Beträgt die zu erwartende Rente beispielsweise 1200 Euro und beabsichtigt die Rentnerin oder der Rentner zwei Jahre früher aufzuhören, so muss ein Abschlag in Höhe von rund 86 Euro monatlich hingenommen werden. Dieser kann mit einer Einmalzahlung ausgeglichen werden. Eine solche kann ab dem 50. Lebensjahr geleistet werden. Anknüpfend an das Beispiel wäre eine Überweisung in Höhe von mehr als 20 000 Euro nötig, um die Abschläge zu vermeiden. Das Ganze ist auch in zwei Teilzahlungen pro Jahr möglich.

Früher in Rente: Was ist ohne Geld?

Rentenversicherte, die im Berufsleben schon etwas fortgeschritten sind, aber nur begrenzte finanzielle Möglichkeiten haben, bleibt nichts anderes übrig, als bis zum Erreichen der für sie gültigen Altersgrenze der jeweiligen Rentenart zu arbeiten. Und das ist für alle ab 1964 Geborenen das 67. Lebensjahr. Wer auf 45 Jahre Versicherungszeit zurückblicken kann, der darf mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

Die Gruppe der Personen, die eine Rente wegen Schwerbehinderung beziehen kann, hat auch aktuell noch die Möglichkeit, vorzeitig in Rente zu gehen. Wird ein Schwerbehinderter zum Beispiel im Dezember diesen Jahres 60 Jahre alt, so kann er im Juni 2023 mit dann 62 Jahren in Rente gehen. Der Abschlagbeträgt dann 10,8 Prozent – es sei denn, es wurden zusätzlich freiwillige Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt. Wer das beabsichtigt, der sollte sich am Service-Telefon (0800 1000 4800) der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

Früher in Rente: Der Trick mit der Altersteilzeit

Die vermutlich lukrativste Form des Ausstiegs aus dem Job vor „63“ ist wohl das sogenannte Blockmodell. Dabei reduzieren Beschäftigte beispielsweise für vier Jahre ihre Arbeitszeit, arbeiten in den ersten zwei Jahren voll und in den folgenden zwei Jahren gar nicht mehr. Ihr „Teilzeitgehalt“ ist aber in beiden Blöcken gleich hoch.

Eine zweite Variante ist das Gleichverteilungsmodell, wobei die Arbeitszeit konstant über den vereinbarten Zeitraum aufgeteilt wird. Auch ist es möglich, die Arbeitszeit individuell auf verschiedene Jahre zuverteilen. Das ist möglich, solange die Arbeitszeit während der Gesamtdauer der Altersteilzeit im Durchschnitt 50 Prozent beträgt.

Früher gab es eine staatliche Förderung der Altersteilzeit. Die gibt es nicht mehr. Dennoch regeln noch immer viele Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Altersteilzeitmodelle. Auch individuell ist das möglich. Interessierte fragen in der Personalabteilung oder bei ihrem Betriebsrat nach. Maik Heitmann *Merkur.de ist Teil von IPPEN.MEDIA

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