Rente: Gute Nachrichten im Juli - Das ändert sich jetzt alles für Ruheständler
Für Rentner gibt es im Juli viele gute Nachrichten. Spätestens 2022 sollten die meisten unterm Strich mehr Geld in der Tasche haben – dafür sorgen jetzt eine Reihe von Neuerungen.
München - Nullrunde im Westen, geringe Rentenerhöhung im Osten. Bislang war das Jahr 2021 für Rentner nicht gerade mit guten Nachrichten gespickt. Das ändert sich zum 1. Juli: Die Grundrente ist beschlossene Sache, verschuldete Rentner bekommen mehr Freiheiten und sogar eine Rentenerhöhung im kommenden Jahr scheint wahrscheinlich. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Warum gab es 2021 eine Rentenerhöhung im Osten, aber nicht im Westen?
Die Renten im Osten und Westen Deutschlands sollen bis 2024 angeglichen werden. Deshalb erhielten Rentner im Osten in diesem Jahr eine kleine Erhöhung von 0,72 Prozent, während Rentner im Westen leer ausgingen. Das Rentenniveau in Ost und West soll sich dadurch langfristig angleichen.
Wird es auch 2022 eine Nullrunde geben?
Im Gegenteil: Für kommendes Jahr können sich Rentner sowohl in Ost und West voraussichtlich wieder auf steigende Altersbezüge einstellen. Die Vorstandsvorsitzende der Rentenversicherung, Anja Piel, hatte sich diesbezüglich optimistisch geäußert: „Steigen die Löhne in diesem Jahr wie erwartet, wird es im nächsten Jahr voraussichtlich wieder eine positive Rentenanpassung geben“, so Piel.
Was bedeutet die Änderung der Pfändungsgrenzen für mich?
Für verschuldete Rentner bringt der Juli gute Neuigkeiten: Die Pfändungsgrenzen steigen um sechs Prozent. Konkret bedeutet das, dass die Pfändungsfreigrenze nun bei 1.259,99 Euro statt wie bislang bei 1179,99 Euro liegt. Die Freigrenze sorgt dafür, dass verschuldeten Rentner genug zum Leben bleibt, denn nur Altersbezüge über 1.260 Euro können gepfändet werden.
Was ist die Grundrente?
Ab dem 1. Juli gilt die sogenannte Grundrente, ein Zuschlag auf Mini-Renten. Diese Aufstockung unterstützt Menschen, die lange gearbeitet haben, aber ein geringes Einkommen hatten. Das sind zu rund 70 Prozent Frauen und überdurchschnittlich viele Ostdeutsche, wie die Bundesregierung mitteilt. Die Aufstockung der Mini-Rente kann einen großen Unterschied machen: Wer beispielsweise 40 Jahre lang gearbeitet hat und im Durchschnitt nur 40 Prozent des Durchschnittseinkommen verdiente, bekommt nun 966 Euro statt wie bislang 547 Euro.
Wer hat Anspruch auf die Grundrente?
Anspruch haben alle Menschen, die mindestens 33 Jahre lang gearbeitet und während dieser Zeit in die Rentenkasse eingezahlt haben. Auch anerkannte Zeiten der Kindererziehung und Pflege zählen, ebenso wie Zeiten mit Kranken- oder Kurzarbeitergeld. Wehrpflicht, Zivildienst, Ersatzzeiten oder pflichtversicherte Berufsausbildungen fließen ebenso mit ein.
Wann erhalten Rentner den vollen Zuschlag auf die Mini-Rente?
Ab 35 Jahren Grundrentenzeit erhalten Rentner die volle Aufstockung. Zwischen 33 und 35 Jahren Arbeitszeit gibt es einen Zuschuss, dieser fällt jedoch geringer aus. Die Grenze liegt bei einem durchschnittlichen Monatseinkommen von 1250 Euro bei Alleinstehenden und 1950 bei Ehepartnern. Wer darüber liegt, erhält einen geringeren oder keinen Grundrentenzuschlag – je nach Höhe der Altersbezüge.
Ab wann wird das Geld ausgezahlt?
Die Auszahlung soll laut Bundesregierung ab Sommer 2021 erfolgen – zunächst für Neurentner, alle anderen Anspruchsberechtigten müssen sich noch etwas gedulden. Die Bundesregierung spricht von einer gestaffelten Aufarbeitung bis Ende 2022. Für Bestandsrentner ist also mit einer Wartezeit von rund einem Jahr zu rechnen.
Bekommen Neurentner also ein Jahr länger Geld?
Nein. Wer anspruchsberechtigt ist, erhält das Geld ab dem 1. Januar 2021 rückwirkend ausgezahlt. Damit will die Bundesregierung sicherstellen, dass niemand finanziell benachteiligt wird, denn die Prüfung von 26 Millionen Rentenzahlungen erfolgt nach und nach. Nur der Zeitpunkt der Auszahlung kann sich bei Neurentnern und Bestandsrentnern unterscheiden.
Wie hoch ist der Zuschlag zur Mini-Rente?
Die Berechnung erfolgt über ein Punktesystem, die Beiträge unterscheiden sich nach Ost- und Westdeutschland. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Anspruchsberechtigte im Schnitt etwa 75 Euro mehr erhalten, der Maximalsatz soll bei etwa 418 Euro liegen.
Muss ich einen Antrag auf Grundrente stellen?
Nein. Ein Antrag ist nicht nötig, die Prüfung aller 26 Millionen Rentenzahlungen erfolgt automatisch.
Bei meiner Prüfung ist ein Fehler passiert, was kann ich tun?
Wer glaubt, fälschlicherweise nicht berücksichtigt worden zu sein, kann frühestens ab 1. Januar 2023 einen Antrag auf Prüfung stellen. Bei Fragen können sich Verbraucher telefonisch unter 0800 / 1000 4800 kostenlos an die deutsche Rentenversicherung wenden.
Wie finanziert sich die Grundrente eigentlich?
Die Grundrente wird mit Steuergeldern finanziert. Dieser Zuschlag auf Mini-Renten habe für die gesamte Gesellschaft einen großen Wert, so die Bundesregierung. „Wenn die Menschen spüren, dass ihre Lebensleistung anerkannt wird, weil sie jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, stärkt dies auch den Zusammenhalt in Deutschland und das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung als wichtigste Säule der Alterssicherung,“ heißt es in der Erklärung weiter.